Jedes Kind und jeder junge Mensch in Deutschland hat laut SGB VIII ein gesetzlich verbrieftes Recht auf Förderung seiner Entwicklung zu einer gemeinschaftsfähigen und eigenverantwortlichen Persönlichkeit. Damit das gelingen kann, ist nicht nur die Jugendhilfe gefragt, auch der Bildungs- und Gesundheitsbereich muss wichtige Beiträge leisten. Da Prävention wegen des Selbstverwaltungsrechts in deutschen Kommunen eine freiwillige Aufgabe ist, soll über ein Rechtsgutachten die Frage beantwortet werden, welche rechtlichen Grundlagen und Finanzierungsformen sich verändern müssten, damit Präventionsketten in allen Kommunen etabliert und finanziert werden können.
Das Rechtsgutachten nähert sich der Frage über eine rechtswissenschaftliche Betrachtung der Grundrechte, der Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen sowie der Finanzverfassung. Die Untersuchung mündet in eine Abwägung zur Neuordnung des verfassungsrechtlichen Kompetenzgefüges und macht einen Vorschlag, wie kommunale Präventionsketten bundesweit etabliert und finanziert werden könnten.