Die Vergütung ärztlicher Leistungen ist in Deutschland vielfältig geregelt. Es gibt unterschiedliche Honorarordnungen für gesetzlich und privat versicherte Patienten, für Behandlungen im Kollektivvertrag oder selektivvertragliche Leistungen. Besonders kompliziert wird es, wenn die gleiche Leistung sowohl in der Arztpraxis als auch im Krankenhaus ambulant erbracht werden kann – und dieser Leistungsbereich nimmt stetig zu. Wie kann ein Vergütungssystem aussehen, das gleiche Leistungen gleich bezahlt, unabhängig davon, von wem oder für wen sie erbracht werden?