Gesundheitskarte für Asylsuchende - Umsetzung gerät ins Stocken
Die Expertise hat ferner den Sachstand bei der Einführung der Gesundheitskarte für Asylsuchende aktualisiert. Das Ergebnis ist ernüchternd: Neben den Stadtstaaten Bremen und Hamburg, die die Gesundheitskarte schon vor Jahren eingeführt hatten, sowie Berlin haben nur Brandenburg und Schleswig-Holstein Regelungen für eine flächendeckende Einführung der Gesundheitskarte gefunden, die zugleich die Kommunen entlastet. Die Zahl der Bundesländer, die die Einführung ablehnen oder gestoppt haben, ist 2016 von zwei auf sechs gestiegen. Zwar werden auch hier Asylsuchende und Flüchtlinge medizinisch versorgt, aber das Genehmigungsverfahren für einen Arztbesuch ist vergleichsweise aufwändig. Dabei haben Studien gezeigt, dass ein vereinfachter Zugang zur Versorgung die eigentlichen Kosten senkt. Die Bertelsmann Stiftung spricht sich daher dafür aus, dass im Rahmen einer bundeseinheitlichen Regelung der Bund die Gesundheitskosten der Asylsuchenden schon ab der Registrierung übernimmt.