Flüchtlinge auf dem Bahnsteig

Traumatisierte Flüchtlinge werden zu spät und oftmals gar nicht therapiert

Die psychotherapeutische Versorgung von Flüchtlingen ist in Deutschland unzureichend. Zu diesem Schluss kommt eine Expertise im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. Dem hohen Anteil traumatisierter Menschen können die wenigen Einrichtungen kaum gerecht werden. 

Bei den bundesweit gut 30 Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (PSZ) warteten gemäß dem Versorgungsbericht der BAfF 2015 rund 8.000 Patienten auf eine Behandlung. Nur 1.500 davon schafften es auf die offizielle Warteliste. Im Durchschnitt erhalten Patienten erst nach sieben Monaten einen Termin für das Erstgespräch; und die meisten müssen dafür weite Wege zurücklegen, weil das nächste Traumazentrum durchschnittlich 170 Kilometer entfernt ist.

Grafische Darstellung der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer in Deutschland.

Zulassungshürden für muttersprachliche Psychotherapeuten

Nach der Erstbehandlung im PSZ bricht die Versorgungskette häufig ab, weil die reguläre Weiterbehandlung im Zentrum an der fehlenden Ermächtigung der im PSZ tätigen Psychotherapeuten durch die Kassenärztlichen Vereinigungen scheitert. Andererseits werden Zulassungshürden und Barrieren für die dringend benötigten muttersprachlichen Psychotherapeuten nicht abgebaut. So lehnt die Kassenseite den Vorschlag der Bundespsychotherapeutenkammer ab, für deren Zulassung Sonderbedarfsgründe geltend zu machen. Nur sechs Prozent der Patienten können somit von den PSZ an einen niedergelassenen Psychotherapeuten weiter vermittelt werden. Auch die Übernahme von Dolmetscherkosten für psychotherapeutische Behandlungen ist nicht umfassend geregelt.

30 % der Geflüchteten haben psychische Erkrankungen

Studien zufolge leiden zwischen 30 und 40 Prozent der Geflüchteten unter posttraumatischen Belastungsstörungen. Auch andere psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen sind in dieser Bevölkerungsgruppe weiter verbreitet als in der Allgemeinbevölkerung. Unser Fazit: Die Prozesse und Strukturen der psychotherapeutischen Versorgung müssen angesichts der Flüchtlingskrise auf den Prüfstand gestellt werden.

Unsere Gesellschaft kann es sich aus humanitären Gründen - aber auch aus wohlverstandenem Eigeninteresse - nicht leisten, so viel seelische Not unbehandelt zu lassen.

Dr. Brigitte Mohn, Mitglied des Vorstands der Bertelsmann Stiftung

Neben einer besseren und verlässlichen Finanzierung der Traumazentren müsse die Zulassung von geeigneten Psychotherapeuten im Regelsystem erleichtert werden, so Mohn. Zudem sollten innovative Ansätze für Beratung und therapeutische Behandlung – etwa durch die Nutzung neuer Medien – verstärkt erprobt und implementiert werden.

Gesundheitskarte für Asylsuchende - Umsetzung gerät ins Stocken

Die Expertise hat ferner den Sachstand bei der Einführung der Gesundheitskarte für Asylsuchende aktualisiert. Das Ergebnis ist ernüchternd: Neben den Stadtstaaten Bremen und Hamburg, die die Gesundheitskarte schon vor Jahren eingeführt hatten, sowie Berlin haben nur Brandenburg und Schleswig-Holstein Regelungen für eine flächendeckende Einführung der Gesundheitskarte gefunden, die zugleich die Kommunen entlastet. Die Zahl der Bundesländer, die die Einführung ablehnen oder gestoppt haben, ist 2016 von zwei auf sechs gestiegen. Zwar werden auch hier Asylsuchende und Flüchtlinge medizinisch versorgt, aber das Genehmigungsverfahren für einen Arztbesuch ist vergleichsweise aufwändig. Dabei haben Studien gezeigt, dass ein vereinfachter Zugang zur Versorgung die eigentlichen Kosten senkt. Die Bertelsmann Stiftung spricht sich daher dafür aus, dass im Rahmen einer bundeseinheitlichen Regelung der Bund die Gesundheitskosten der Asylsuchenden schon ab der Registrierung übernimmt.