Reformschritte
5. Konvergenz der Vergütungssysteme von GKV und PKV - Angleichung der ärztlichen Vergütung unabhängig davon, wer die Leistung bezahlt. GKV- und PKV-Vergütung werden auf Systemebene aufkommensneutral integriert.
6. Schaffung eines tragfähigen Beamten- und Selbständigentarifs in der GKV - Einrichtung eines beihilfefähigen Beamtentarifs und Absenkung des so genannten Mindestbeitrags für freiwillig versicherte Selbständige.
7. Aufhebung der Versicherungspflichtgrenze für Neuversicherte und Einführung der Versicherungspflicht für Selbständige und Beamte - Ein Wechsel in die PKV ist dann nicht mehr möglich. Schaffung analoger Regelungen für Bundes- und Landesbeamte.
8. Eintritt privater Krankenversicherungen in den integrierten Krankenversicherungsmarkt - Schaffung eines PKV-Tarif, dessen Beitrag nach Einkommen gestaffelt ist und nicht nach individuellem Risiko; der Leistungsrahmen entspricht dem der GKV.
9. Wechselrecht der PKV-Versicherten in die integrierte Krankenversicherung und Ausbau der Portabilität der Alterungsrückstellungen - Eröffnung einer (zeitlich befristeten) Übertrittsoption von der PKV in die Integrierte Krankenversicherung, sofern die Alterungsrückstellung individuell portabel gemacht wurde.
10. Regelung für in der privaten Krankenvollversicherung verbliebene Versicherte - Erleichterung von Fusionen privater Versicherungsgesellschaften und Schaffung einer Auffanggesellschaft für nicht mehr leistungsfähige Unternehmen, deren Versicherte in die integrierte Krankenversicherung wechseln können.