Spielende Kinder im Grünen

Neue finanzielle Leistung: Das Teilhabegeld für Kinder und Jugendliche

Das Teilhabegeld ist eine neue finanzielle Leistung für Kinder und Jugendliche bis zum 25. Lebensjahr. Es eröffnet allen jungen Menschen ein Aufwachsen in finanzieller Sicherheit, Handlungsspielräume und faire Teilhabe, unabhängig von ihrem Elternhaus.

Ansprechpartner:innen

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Antje Funcke
Senior Expert Familie und Bildung
Foto Sarah Menne
Sarah Menne
Senior Project Manager
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Simone Reichelt
Project Manager

Inhalt

Das Teilhabegeld ersetzt einige der bisherigen staatlichen Leistungen: das Kindergeld, die SGB II-Regelbedarfe für Kinder, den Kinderzuschlag sowie die pauschalierbaren Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Mit steigendem Haushaltseinkommen wird das Teilhabegeld abgeschmolzen, um Kinder und Jugendliche in Armut gezielt zu unterstützen. Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche. Die Finanzierungsverantwortung liegt beim Bund. Das Teilhabegeld ist eine transparente und unbürokratische Leistung, die möglichst einfach (digital) beantragt werden soll.  

Was soll das Teilhabegeld absichern?

Die Höhe des Teilhabegelds muss aus den altersspezifischen Bedarfen von Kindern und Jugendlichen abgeleitet werden. Vorschläge dazu erarbeitet eine interdisziplinäre Sachverständigenkommission unter Beteiligung von jungen Menschen. Die Festlegung muss in einem demokratisch legitimierten Verfahren erfolgen.

Das Teilhabgeld soll finanziell absichern, was Kinder und Jugendliche für eine "gute" Kindheit und Jugend mit durchschnittlichen Möglichkeiten brauchen. Damit kann Scham, Ausgrenzung und Armut vermieden werden. Kinder und Jugendliche können am besten darüber Auskunft geben, was für sie zum guten Aufwachsen gehört. Deshalb muss in die Berechnung des Teilhabegelds auch ihre Sicht Eingang finden. Grundlage dafür ist die neue Bedarfserhebung.

Was muss beim Teilhabegeld noch bedacht werden? 

Da mit dem Teilhabegeld nicht alle spezifischen Bedarfe von Kindern und ihren Familien abgedeckt werden können, müssen daneben Mehrbedarfe für kranke und behinderte junge Menschen und auch für Kinder und Jugendliche in getrennt lebenden Haushalten bzw. in alleinerziehenden Familien gedeckt werden. Gerade die Mehrbedarfe in alleinerziehenden bzw. getrennten Familien sollten dazu empirisch erhoben werden. Sie sind neben dem Teilhabegeld elementar, um die hohe Armutsbetroffenheit alleinerziehender Familien zu verringern.  

Schnittstellen gibt es beim Teilhabegeld mit Blick auf das Unterhaltsrecht, das BAföG und das Wohngeld. Diese Schnittstellen müssen genau betrachtet und so geregelt werden, dass es zu einem sinnvollen Zusammenspiel für Kinder, Jugendliche und ihre Familien kommt. Daran arbeiten wir.  

Kommt das Teilhabegeld denn überhaupt bei den Kindern an? 

Fordert man – wie mit dem Teilhabgeld – mehr Geld für arme Familien, begegnet man oft dem Vorurteil, dass die Eltern das Geld für eigene Zwecke und nicht für ihre Kinder ausgeben. Sicher gibt es einzelne Fälle, in denen Eltern Geld nicht zum Wohl ihrer Kinder ausgeben. Die Mehrzahl aber, das zeigt auch unsere Studie "Kommt das Geld bei den Kindern an?", setzt das Geld sinnvoll ein. Wenn man Familien Geld direkt auszahlt, ist das für sie einfacher und weniger bürokratisch. Sie müssen nicht für einzelne Dinge immer wieder neue Anträge stellen, z. B. für Nachhilfe, den Sportverein oder eine Klassenfahrt. Und auch für den Staat ist es günstiger, wenn er den bürokratischen Aufwand möglichst gering hält.

Reicht es, Kindern und Jugendlichen mehr Geld zu geben? 

Nein, das reicht natürlich nicht. Neben finanzieller Sicherheit brauchen Kinder und Jugendliche selbstverständlich sehr gute Kitas und Schulen, in denen sie sich wohlfühlen und gute Bildung erfahren. Sie brauchen auch in ihrer direkten Nachbarschaft gute Freizeitangebote, Platz zum Spielen und Unterstützung und Hilfe, wenn sie Sorgen haben und etwas nicht gut läuft. Auch ihre Eltern brauchen solche Beratungs- und Unterstützungsangebote. Mehr Ideen, wie gute Kitasgute Schulen und eine gute Infrastruktur vor Ort aussieht, finden sich unter den Links.