Da gemäß Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) Ärzte ihre Notizen nicht in die ePA überführen müssen, wurden dafür keine technischen Voraussetzungen geschaffen. Demnach ist es Ärzten, die ihre Einträge ihren Patienten freiwillig zur Verfügung stellen möchten, nur mit Aufwand möglich, diese in die ePA zu überführen.
ePA wird ohne Arztnotizen starten
Am 1.1.2021 geht die elektronische Patientenakte (ePA) an den Start und wird Patienten einen zentralen Speicherort für ihre medizinischen Dokumente bieten. Ärztliche Gesprächsnotizen wird sie jedoch nicht enthalten. Das bedeutet: Wer die Notizen seines Arztes beispielsweise zur Anamnese, zu Behandlungsoptionen oder auch zu weiteren Schritten nachlesen möchte, muss weiterhin Kopien der Dokumentation beim behandelnden Arzt anfordern.
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Ungenutzte Chance
Damit bleibt die Chance bislang ungenutzt, Aufzeichnungen der Ärzte für Patienten leicht zugänglich zu machen. Dass diese Einsichtnahme von der Bevölkerung gewünscht wird, belegt eine aktuelle repräsentative Umfrage der Bertelsmann Stiftung: Zwei von drei Befragten würden die Arztnotizen lesen, wenn sie digital darauf zugreifen könnten.
Erfolgreiche Pilotierungen in anderen Ländern
In Ländern wie USA, Schweden oder Norwegen ist das Freischalten der Gesprächsnotizen nach erfolgreichen Pilotierungsphasen heute schon gängige Praxis. Die als OpenNotes bezeichnete Idee, dass Ärzte ihre Notizen freiwillig mit den Patienten teilen, bringt dabei mehrere Vorteile mit sich: Ärzte schreiben ihre Einträge laienverständlicher. Patienten können die Arztbesuche genauer nachvollziehen und dadurch ihre Erkrankung besser verstehen. Zudem halten sie sich stärker an die medikamentöse Therapie und bringen sich aktiver in die Behandlung ein. So wird auch der Wandel hin zu einer vertrauensvolleren und offeneren Arzt-Patienten-Beziehung unterstützt. Ein erstes deutsches Pilotprojekt an der Universitätsambulanz Witten-Herdecke bestätigt diese positiven Erfahrungen aus dem Ausland.