Mann stehend am stillen See

Immaterielle Ressourcen sind Werttreiber für Unternehmen – wie können sie darüber berichten?

Ab dem Geschäftsjahr 2024 müssen sukzessive rund 15.000 Unternehmen in Deutschland im Lagebericht erläutern, inwiefern das Geschäftsmodell grundlegend von immateriellen Ressourcen abhängt und inwieweit diese eine Wertschöpfungsquelle darstellen. Konkrete Vorgaben zur Berichtspflicht macht die Europäische Union jedoch nicht.

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Jakob Christof Kunzlmann
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Fritz Putzhammer
Project Manager

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Die am 5. Januar 2023 in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet geschätzte 15.000 Unternehmen in Deutschland vermehrt über ihre immateriellen Ressourcen zu berichten. In ihrem Lagebericht müssen sie künftig erläutern, inwiefern ihr Geschäftsmodell grundlegend von immateriellen Ressourcen abhängt und inwieweit diese eine Wertschöpfungsquelle darstellen. Zu den immateriellen Ressourcen zählen zum Beispiel das Know-how der Mitarbeiter:innen oder die Qualität der Kunden- und Lieferbeziehungen. Sie weisen eine große Schnittmenge mit nachhaltigen Aspekten der Unternehmensführung auf. Weil die Europäische Union die Berichtsvorgaben allgemein hält, stehen die betroffenen Organisationen vor der Herausforderung, diese allgemeinen Vorgaben mit konkreten Inhalten zu füllen.

Wir haben gemeinsam mit dem Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) eine wissenschaftliche Einschätzung zu den Fragen erarbeiten lassen, wie notwendig die neue Berichtspflicht zu immateriellen Ressourcen ist und welche Möglichkeiten es gibt, diese umzusetzen. Das daraus entstandene Whitepaper soll als Ausgangspunkt für eine Diskussion fungieren, wie die Vorgaben anzuwenden sind. "Beispielsweise ist der Bereich Humankapital bislang bilanziell nahezu nicht erfasst, dabei ist er ein wesentlicher Werttreiber für Unternehmen", sagt unser Experte für Nachhaltige und Soziale Marktwirtschaft Jakob Kunzlmann.

Georg Lanfermann, Präsident des DRSC, ergänzt: "Die Praxis braucht ein klares Verständnis hinsichtlich des Umgangs mit der Berichtspflicht zu immateriellen Werttreibern. Das gemeinsam mit der Bertelsmann Stiftung herausgegebene Whitepaper leistet hierzu einen wichtigen Beitrag."

Trotz ihrer zunehmenden Relevanz zählen die immateriellen Ressourcen seit mehreren Jahrzehnten zu den „ewigen Sorgenkindern des Bilanzrechts“, denn die aktuellen Bilanzierungskonzepte erlauben keine umfassende bilanzielle Abbildung. "Dies spiegelt sich auch in den zunehmenden Marktwert-Buchwert-Lücken wider, die derzeit für die Stakeholder vielfach Black Boxen sind", sagt die Autorin des Whitepapers, Isabel von Keitz.

Das Whitepaper plädiert für eine adressatenorientierte und gleichermaßen pragmatische Diskussion zur Berichterstattung über immaterielle Ressourcen, indem es verschiedene Fragen analysiert:

  1. Was zählt zu den immateriellen Ressourcen, also zum potenziellen Berichtsgegenstand?
  2. Welche Bedeutung haben immateriellen Ressourcen als Werttreiber für (nachhaltiges) Wirtschaften?
  3. Warum können die immateriellen Ressourcen gemäß den aktuellen regulatorischen Anforderungen im Abschluss nicht adäquat abgebildet werden?
  4. Welche Konzepte und Initiativen zur freiwilligen Berichterstattung über immaterielle Ressourcen wurden bislang vorgeschlagen?
  5. Welche möglichen Stellschrauben sind bei der Umsetzung der neuen Berichtspflicht über immaterielle Ressourcen zu beachten?

Die Relevanz der immateriellen Ressourcen wird durch die Entwicklungstrends "Digitalisierung" und "Nachhaltigkeit" weiter verstärkt. Software, Technologien und Mitarbeiter:innen-Know-how bilden grundlegende Voraussetzungen für eine digital begleitete sozial-ökologische Transformation eines Unternehmens. Das Whitepaper zeigt Lösungsansätze für eine verbesserte Berichterstattung über immaterielle Ressourcen auf. Im Kontext der allgemein gehaltenen Richtlinienvorgaben gilt es, eine entscheidungsnützliche und vergleichbare Berichterstattung zu etablieren.

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