Zu den Schutzsuchenden aus der Ukraine lagen bisher kaum verlässliche Informationen vor. Daher wurden im Rahmen der großen Umfrage von IAB-BiB/FReDA-BAMF-SOEP 11.700 Personen dieser Zielgruppe in der „1. Welle“ (von drei Befragungs-Wellen) befragt. Die Themenpalette umfasste: Schulische und berufliche Bildung, Berufliche Situation, Sprachkompetenzen, Wohn- und familiäre Situation, Gesellschaftliche Partizipation, Art und Umfang der sozialen Kontakte. Besonders bemerkenswert ist an den Ergebnissen, dass von den mehrheitlich weiblichen Schutzsuchenden mehr als 2/3 (72%) über einen akademischen Abschluss verfügen. Als Bedarf nennen die Befragten an erster Stelle: „Deutsch lernen“. Die Arbeitsaspiration ist sehr hoch und daher auch der Bedarf, dass die Kinder betreut werden. Zudem ist auffallend, dass vergleichsweise viele Kinder (ca. 40%) sich ängstlich oder unsicher fühlen. Die Ergebnisse der inzwischen veröffentlichte „2. Welle“ der Befragung finden sich hier: DIW Berlin: Geflüchtete aus der Ukraine : Knapp die Hälfte beabsichtigt längerfristig in Deutschland zu bleiben.
Kommunen brauchen diese Informationen, um ihre Angebote planen zu können. Doch, jede Kommune ist anders, das gilt auch in Hinblick auf die Zugewanderten. Der Landkreis Osnabrück hat daher eine eigene Befragung entwickelt. Hier wurde beispielsweise deutlich, dass fast jedes 10. Anschreiben an ukrainische Schutzsuchende zurückkam, ohne jemanden zu erreichen, weil diese Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine bereits zurück oder weitergezogen sind. „Es ging uns um die Botschaft: Uns interessiert, wie es Euch geht! Und was Eure Perspektiven sind“, so Werner Hülsmann, Integrationsbeauftragter des Landkreises Osnabrück. Es zeigte sich, dass ca. 90% der Befragten zufrieden sind mit ihrer Situation in Deutschland bzw. im Landkreis Osnabrück. Rund ¼ der Befragten besucht keinen Deutschkurs, möchte aber gerne Deutsch lernen. Hier kann beispielsweise der Landkreis ansetzen, um mehr und passendere Angebote über die Kurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hinaus zur Verfügung zu stellen. Bei Interesse, kann der Fragebogen beim Integrationsbeauftragten angefragt werden.