Um die hohe Armutsbetroffenheit von alleinerziehenden Familien deutlich zu senken, muss zudem der Dschungel der bestehenden familienpolitischen Maßnahmen überwunden werden. Denn trotz der Reformen der letzten Jahre (Unterhaltsvorschuss, Starke-Familien-Gesetz) erreichen die Leistungen Alleinerziehende zu wenig. Gründe dafür sind die schlechte Abstimmung der Leistungen untereinander, wechselseitige Anrechnungsmechanismen, der hohe bürokratische und zeitliche Aufwand bei der Beantragung durch die betroffenen Mütter und Väter sowie damit einhergehende Stigmatisierungserfahrungen.
Letztendlich wird daher nur eine grundlegende Reform der Familienpolitik das hohe Armutsrisiko von Alleinerziehenden senken. Notwendig ist ein Teilhabegeld (oder eine Kindergrundsicherung), das die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen für gutes Aufwachsen, Bildung und Teilhabe deckt – unabhängig von der Familienform, in der sie aufwachsen. Daneben müssen gerade in alleinerziehenden bzw. getrenntlebenden Familien die Mehrbedarfe identifiziert werden, die entstehen, wenn Kinder in zwei Haushalten aufwachsen. Auch diese Mehrbedarfe müssen abgesichert werden, damit die gelebten Betreuungsmodelle der Kinder nicht von der finanziellen Situation der Familie abhängen.