Unser Vorschlag auf einen Rechtsanspruch bringt die Vorteile von Pflicht und Freiwilligkeit miteinander in Verbindung: Dies bedeutet, dass jedem jungen Menschen, der sich in einem solchen Jahr engagieren möchte, eine Einsatzstelle gewährleistet wird – sei es bei der Bundeswehr, in Blaulichtorganisationen oder in bestehenden Freiwilligendiensten im In- und Ausland. Der Rechtsanspruch auf ein Freiwilliges Gesellschaftsjahr (FGJ) bietet eine Chance, die Stärken beider Ansätze zu kombinieren, indem sowohl individuelle Freiheiten respektiert als auch die gesellschaftliche Verantwortungsübernahme gestärkt werden.
Dr. Jörn Fischer von der Universität Köln als Autor des Policy Papers erläutert, wie dieser Rechtsanspruch umgesetzt werden könnte und unterbreitet konkrete Vorschläge zur Organisation sowie zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Jugendfreiwilligendienste. Unser Ziel ist es, junge Menschen zu ermutigen, sich freiwillig zu engagieren, und gleichzeitig sicherzustellen, dass alle, die dies möchten, auch die Möglichkeit dazu erhalten. Aktuell stehen viele junge Menschen einem Gesellschaftsjahr positiv gegenüber, und viele wären bereit, sich zu engagieren - weit mehr als es Einsatzplätze gibt.