Ob es den Politikern in Brüssel und in den europäischen Hauptstädten gefällt oder nicht: Nach dem förmlichen Austritt des Vereinigten Königreichs werden die verbleibenden Mitgliedstaaten und die EU-Verträge und einige weitere Gesetze ändern müssen, um einer neuen Union der 27 gerecht zu werden. Dazu zählen vor allem ein neuer Beschluss über die Verteilung der Sitze im Europäischen Parlament und neue Vorschriften für die Finanzierung der EU. Kurzum: Der Brexit bietet die Chance für eine umfangreiche Verfassungsreform der EU, die dazu genutzt werden könnte, um die Architektur der EU maßgeblich zu verbessern.
Das spotlight europe Nr. 2016/01 ist Teil eines größeren Forschungsprojekts der Bertelsmann Stiftung und des Jacques Delors Instituts – Berlin. Weitere Informationen zu unserer Arbeit zur Zukunft der Eurozone finden Sie auf www.strengthentheeuro.eu.