Die Kreise und kreisfreien Städte tragen die Kosten der Unterkunft für die Bedarfsgemeinschaften nach SGB II (Hartz-IV-Wohnkosten). Im Jahr 2014 beliefen sich diese Ausgaben auf rund 11,6 Milliarden Euro. Sie resultieren fast vollständig aus der Zahl und Struktur der Bedarfsgemeinschaften und dem örtlichen Mietniveaus. Der lokale Handlungsspielraum ist minimal.
Die Unterschiede in der Haushaltsbelastung sind bereits auf Länderebene groß. Die geringsten Ausgaben entstanden in den bayerischen Kommunen mit 78 Euro je Einwohner. In Mecklenburg-Vorpommern liegen die Ausgaben mit 244 Euro je Einwohner drei Mal höher.