Die Altersrente für langjährig Versicherte, auch bekannt als Frührente mit Abschlägen, ist beliebt bei den Arbeitnehmer:innen in Deutschland. Im Jahr 2020 nutzten 19,4 Prozent der „Neu-Rentner:innen“ diese Möglichkeit des Renteneinstiegs, inzwischen ist der Anteil auf knapp ein Viertel angewachsen. Das entspricht fast 2,6 Millionen Menschen, die diese Rentenart in Anspruch nehmen. Dagegen geht der Anteil derjenigen, die bis zur Regelaltersrente von aktuell 66 Jahren und 4 Monaten arbeiten, weiter zurück.
© Linda Wedi
Frührente mit Abschlägen erst ab 64 entlastet die Staatskasse und bringt oft mehr Rente, schafft aber auch Übergangsrisiken
Die Alterssicherungskommission empfiehlt die Anhebung des frühestmöglichen Renteneintritts um ein Jahr auf 64 Jahre. Die Heraufsetzung des Zugangsalters für die Frührente mit Abschlägen würde den Fiskus langfristig um mehr als 700 Millionen Euro pro Rentnerjahrgang entlasten. Durch die späteren Renteneintritte bliebe dem Arbeitsmarkt das Beschäftigungspotenzial von 31.000 Vollzeitarbeitskräften erhalten. Weil Abschläge geringer ausfallen und das längere Arbeiten zusätzliche Rentenpunkte bringt, würde die Rente für die Betroffenen im Schnitt um etwa 3 Prozent höher liegen.
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Viele Frauen beziehen Frührente mit Abschlägen
Nach aktueller Rechtslage können Arbeitnehmer:innen nach einer Mindestversicherungszeit von 35 Jahren frühestens mit 63 Jahren in Rente gehen. Dafür nehmen sie einen Abschlag von 0,3 Prozent für jeden Monat des vorgezogenen Renteneintritts in Kauf. Das entspricht einem Rentenabschlag von 3,6 Prozent pro Jahr. Auffällig häufig nehmen dabei Frauen diese Rentenform in Anspruch. Von den Beziehenden der Altersrente für langjährig Versicherte des Jahrgangs 1957 waren Ende 2024 etwa 61 Prozent Frauen. Das liegt auch daran, dass in Paarbeziehungen die Frau häufig jünger ist als der Mann und beide ihren Renteneintritt synchronisieren. Im Schnitt liegt der monatliche Rentenzahlbetrag bei Beziehenden der Altersrente für langjährig Versicherte des Jahrgangs 1957 bei 1.246 Euro. Dabei erhalten Männer im Durchschnitt mit 1.509 Euro einen deutlich höheren Rentenzahlbetrag als Frauen mit 1.078 Euro. Hier zeigt sich also die bekannte Rentenlücke zwischen Männern und Frauen besonders deutlich.
Fiskus spart durch die Reform 727 Millionen Euro
Die Studie des DIW Berlin im Auftrag der Bertelsmann Stiftung hat auf Basis administrativer Daten der Deutschen Rentenversicherung für den Jahrgang 1957 untersucht, wie sich eine Anhebung des frühestmöglichen Renteneintritts von 63 auf 64 Jahren bei der Altersrente für langjährig Versicherte auswirken würde. Für den Fiskus brächte das Anheben des Mindestalters für die Frührente eine Entlastung von langfristig 727 Millionen Euro bezogen auf den Altersjahrgang 1957. Diese Summe setzt sich zusammen aus Mehreinnahmen in verschiedenen Sozialversicherungszweigen: Sie belaufen sich in der Rentenversicherung auf 81 Millionen Euro, in der Krankversicherung auf 395 Millionen Euro und in der Pflegeversicherung auf 76 Millionen Euro. Die Mehreinnahmen in der Rentenversicherung sind deswegen vergleichsweise gering, weil mit den höheren Beitragseinnahmen in späteren Jahren auch höhere Rentenzahlungen einhergehen. Zusätzliche Einnahmen gäbe es auch bei der Einkommensteuer, dort in Höhe von 488 Millionen Euro. Dagegen ständen Mehrausgaben von 312 Millionen Euro für die Arbeitslosenversicherung.
31.000 Vollzeitarbeitsplätze und viel Fachwissen bleiben erhalten
Durch den späteren Renteneintritt bliebe dem Arbeitsmarkt ein Beschäftigungspotenzial von zusätzlich 31.000 Vollzeitäquivalenten erhalten. „Der Vorschlag der Rentenkommission, die Altersgrenze für die Rente für langjährig Versicherte auf 64 Jahre zu erhöhen, ist der richtige Schritt, auch weil dadurch viel Fachwissen und Erfahrung länger nutzbar bleiben“, sagt André Schleiter, Arbeitsmarktexperte der Bertelsmann Stiftung.
Gut 3 Prozent mehr Rente im Monat durch längere Beschäftigung
Wenn die betroffenen Beschäftigten erst mit 64 statt bereits mit 63 in Rente gehen können, beziehen diejenigen, die weiterhin erwerbstätig sind, in diesem zusätzlichen Jahr weiter Erwerbseinkommen. Zugleich verkürzt sich die Phase des vorgezogenen Rentenbezugs, für die Abschläge anfallen. Nach Berechnung der Studie sinkt die durchschnittliche Zahl der Abschlagsmonate von 27,5 auf 20,1 Monate beim 1957er Jahrgang. Entsprechend verringert sich der durchschnittliche Rentenabschlag von 8,25 Prozent auf 6,03 Prozent. Da die Versicherten während der längeren Beitragsphase zusätzliche Entgeltpunkte sammeln, gibt es später mehr Rente. Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag steigt von 1.246 Euro um 3,2 Prozent auf 1.286 Euro – also um 40 Euro pro Monat. Mit der Reform kämen Männer im Durchschnitt auf 1.560 Euro, Frauen auf 1.114 Euro monatlich.
Wer hat Vorteile, wer die Nachteile?
Vorteile von dieser Reform haben diejenigen Arbeitnehmer:innen, die weiterarbeiten können, die die Mehrjahre nicht als Belastung empfinden und dadurch zusätzliche Rentenpunkte sammeln. Ab dem Jahrgang 1964 gäbe es mit der Reform maximal 36 statt 48 Abschlagsmonate, so dass bei der Altersrente für langjährig Versicherte der maximale Abschlag auf 10,8 Prozent begrenzt wäre. Wer aber mit Anfang 60 arbeitslos wird oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in Beschäftigung zurückfindet, kann vor einer echten Lücke stehen: Das Arbeitslosengeld I ist auf 24 Monate begrenzt. Grundsicherungsgeld fällt in der Regel geringer aus oder kann wegen Ersparnissen oder Partnereinkommen ganz entfallen – und bis zur Rente frühestens ab 64 muss dann möglicherweise eigenes Vermögen verbraucht werden. Auch eine eventuell zu beantragende Erwerbsminderungsrente bei gesundheitlichen Einschränkungen sorgt in der Regel für Einkommenseinbußen. „Nicht alle älteren Beschäftigten können ihre Erwerbstätigkeit problemlos ein weiteres Jahr fortsetzen. Für diese Menschen bedeutet ein späterer Rentenzugang Arbeitslosigkeit oder Verdienstausfälle am Ende Ihres Erwerbslebens, die zu geringeren Rentenansprüchen führen.“, sagt Eric Thode, Arbeitsmarktexperte der Bertelsmann Stiftung. „Deswegen braucht es Kompensationslösungen, die die negativen Konsequenzen abfedern.“ Das könnte über die Stärkung des Grundrentenzuschlags erfolgen, wodurch besonders geringe Renten angehoben würden. Davon würden insbesondere Frauen profitieren, weil deren Renten aufgrund geringer Einkommen und Beschäftigungslücken während der Kinderphase meistens niedriger sind. Für gesundheitlich eingeschränkte Personen, die nicht mehr in ihrem bisherigen Berufsfeld tätig sein können, ist ein vereinfachter Zugang in die Rente nach einer individuellen Gesundheitsprüfung denkbar, so wie jüngst von der Alterssicherungskommission vorgeschlagen.
Materialien
Zusatzinformationen
Die Studie „Reform der Rente für langjährig Versicherte – Analyse der fiskalischen Einsparungen und Beschäftigungseffekte“ des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) – erarbeitet von Stefan Bach, Johannes Geyer, Peter Haan und Lukas Harder – untersucht die finanziellen und arbeitsmarktbezogenen Auswirkungen einer Reform der Altersrente für langjährig Versicherte. Grundlage sind administrative Daten der Deutschen Rentenversicherung für den Geburtsjahrgang 1957. Der Jahrgang 1957 steht im Fokus, weil er 2024 die letzte vollständig verrentete Kohorte war und sich damit Renteneintrittsverhalten, Rentenhöhen und mögliche Reformwirkungen vollständig beobachten und realitätsnah analysieren lassen. Die Studie betrachtet zwei Reformoptionen – zum einen eine Anhebung der Altersgrenze und zum anderen eine Erhöhung der Rentenabschläge unter Berücksichtigung möglicher Verhaltensreaktionen. Für diese Reformoptionen werden die fiskalischen Effekte für die Rentenversicherung, die übrigen Sozialversicherungen und für das Einkommensteueraufkommen sowie die Auswirkungen auf das Arbeitskräftepotenzial berechnet.


