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Abschaffung der „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ würde 9,5 Milliarden Euro pro Jahrgang sparen und 125.000 Arbeitskräfte erhalten

Eine Abschaffung der bei Arbeitnehmer:innen sehr beliebten abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte ("Rente mit 63") könnte die Staatskasse pro Rentnerjahrgang um 9,5 Milliarden Euro entlasten. Durch den aufgeschobenen Renteneintritt stünde dem Arbeitsmarkt außerdem ein Beschäftigungspotenzial von 125.000 Vollzeitkräften zur Verfügung. Allerdings bräuchte es Ausnahmen, um Härtefälle für Rentner:innen zu vermeiden. Das zeigt eine Studie des DIW Berlin im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. 

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Eric Thode
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André Schleiter
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Die abschlagsfreie “Rente mit 63” ist beliebt bei Arbeitnehmer:innen in Deutschland. Jedes Jahr nehmen rund 250.000 bis 280.000 Erwerbstätige diese Art des Vorruhestands neu in Anspruch. Die sogenannte "Rente mit 63" erlaubt es Beschäftigten, nach mindestens 45 Beitragsjahren 24 Monate vor dem Regelrentenalter abschlagsfrei in Rente zu gehen. Aktuell liegt das Regelrentenalter bei 66 Jahren und vier Monaten. Diese “Rente mit 63” ist also derzeit eine "Rente mit 64 ⅓". Rund 30 Prozent aller neuen Renten entfallen auf diese Option. Damit macht sie etwa ein Fünftel der Gesamtausgaben der Gesetzlichen Rentenversicherung aus – Tendenz steigend.

Staatskasse würde pro Rentnerjahrgang um 9,5 Milliarden Euro entlastet

Welche Auswirkung die Streichung der abschlagsfreien Frührente hätte, hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) in unserem Auftrag berechnet. Basierend auf Erfahrungen vergangener Rentenreformen gehen die Wissenschaftler davon aus, dass Personen ihren Renteneintritt im Schnitt um zehn Monate verschieben und anschließend mit entsprechenden Abschlägen in Rente gehen würden, falls die "Rente mit 63" gestrichen wird. Eine Modellrechnung für die Rentner:innen des Jahrgangs 1957 – dies ist aktuell der jüngste Jahrgang, der vollständig im Ruhestand ist – zeigt, dass die Gesetzliche Rentenversicherung dadurch um rund 10,4 Milliarden Euro für diesen Jahrgang entlastet werden könnte. Dabei entsteht diese kumulierte Entlastung nicht sofort nach der Abschaffung, sondern verteilt über die jahrzehntelang geringeren Rentenzahlungen aufgrund der Rentenabschläge. Damit hätten knapp sieben Prozent der Gesamtausgaben für diejenigen Personen des Jahrgangs 1957 eingespart werden können, die abschlagsfrei in Rente gegangen sind. Das entspricht 2,9 Prozent der Gesamtausgaben der Gesetzlichen Rentenversicherung für alle Altersrentner:innen in dieser Altersgruppe.

Die Einsparungen bei den Rentenausgaben führen allerdings auch zu Beitragsausfällen in anderen Sozialversicherungszweigen und zu einem geringeren Steueraufkommen. Es käme zu Mindereinnahmen bei Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Einkommensteuer von in Summe rund 860 Millionen Euro. Bei der Arbeitslosenversicherung entstünden Mehrausgaben von rund 50 Millionen Euro. Unterm Strich bliebe eine Einsparung für die Staatskasse von rund 9,5 Milliarden Euro. Derselbe finanzielle Effekt wie für den Jahrgang 1957 würde ganz ähnlich auch für die Folgejahrgänge eintreten. "Der Staat lässt sich das Angebot der ‚Rente mit 63‘ jedes Jahr viele Milliarden Euro kosten. Es belastet die Rentenkasse, zugleich gehen der Wirtschaft Kompetenz, Fachwissen und Arbeitskraft vorzeitig verloren. Deshalb gehört diese Möglichkeit der Frühverrentung auf den Prüfstand", sagt unser Arbeitsmarktexperte, André Schleiter.

Insbesondere erfahrene, höher qualifizierte Arbeitskräfte blieben länger im Job

Aber nicht nur finanzielle Gründe sprechen dafür, die "Rente mit 63" zu überdenken. Fällt diese Form der Frühverrentung weg, stehen dem Arbeitsmarkt durch den laut Einschätzung der Experten um voraussichtlich zehn Monate aufgeschobenen Renteneintritt zusätzlich Arbeitskräfte im Umfang von rund 125.000 Vollzeitkräften zur Verfügung. Zwar wird die "Rente mit 63" häufig als Instrument verstanden, das Personen mit hoher beruflicher Belastung einen früheren Renteneintritt ermöglicht. Der Blick auf die Berufskarrieren ergibt jedoch ein anderes Bild. Anspruchsberechtigt sind demnach vor allem Personen mit langen und stabilen Erwerbsbiografien, die deswegen auch höhere Rentenansprüche haben als der Durchschnitt. Ein Viertel von ihnen ist auch im Rentenbezug noch weiter erwerbstätig. "Durch ein Aus für die ‚Rente mit 63‘ würden die öffentlichen Kassen kräftig entlastet. Das ist zwar ein wichtiges Argument. Aber weit größer ist doch der Nutzen, der entsteht, wenn es gelingt, erfahrene, gut qualifizierte Beschäftigte einige Monate oder gar Jahre länger im Job zu halten“, sagt unser Arbeitsmarktexperte, Eric Thode. 

Aus für die „Rente mit 63“ nur mit Kompensation für Härtefälle sinnvoll

Eine pauschale Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren würde allerdings insbesondere Personen mit eingeschränkter Erwerbsfähigkeit hart treffen, weil diese ihre Beschäftigung nur bedingt verlängern könnten. Sie wären oftmals gezwungen, einen vorzeitigen Renteneintritt mit Abschlägen in Kauf zu nehmen. Um Härten zu vermeiden, käme eine individuelle Gesundheitsprüfung als Zugangsvoraussetzung zur “Rente mit 63” oder eine neu gestaltete Berufsunfähigkeitsversicherung in Frage. Auch der Nachweis einer langjährigen Arbeit in belastenden Tätigkeiten wäre denkbar. Diese Ansätze sind jedoch mit großem bürokratischen Prüfaufwand und hohen Kosten verbunden. Leichter umzusetzen wäre es, als Kriterium zusätzlich das durchschnittliche Einkommen zu berücksichtigen. Das ist deswegen gerechtfertigt, weil körperlich belastende Tätigkeiten oft mit geringen Einkommen einhergehen. Denkbar wäre hier eine Einkommensgrenze von zum Beispiel 60 Prozent der durchschnittlichen Erwerbseinkommen, wie vom Sachverständigenrat Wirtschaft vorgeschlagen. Auch ein Ausbau der Grundrente käme in Frage. Sie könnte Einkommensverluste abfedern, die durch den Wegfall der "Rente mit 63“ entstünden. "Um mehr Menschen von vornherein die Chance für längeres Arbeiten zu ermöglichen, ist es außerdem entscheidend, in Weiterbildung und in gesunde Arbeitsbedingungen zu investieren“, sagt Schleiter. 

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