Der Beteiligungsprozess
Die Beteiligung von Verbänden an Gesetzgebungsverfahren hat Tradition in Deutschland. Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Erarbeitung von Gesetzen ist bisher noch Neuland. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat in einem Pilotprojekt ein umfangreiches Beteiligungsverfahren zum Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz durchgeführt, das am 11. November 2015 vom Landtag beschlossen wurde.
Bei dem Pilotprojekt „Partizipatives Gesetzgebungsverfahren“ wurden Erfahrungen und Erkenntnisse gesammelt, wie eine qualifizierte Bürgerbeteiligung organisiert und die Verzahnung mit dem repräsentativen Gesetzgebungsverfahren gestaltet werden kann, damit eine entscheidungsrelevante Einflussnahme der Bürger auf das Gesetz gelingt. Die Erkenntnisse des Pilotprojektes sollen übertragbar und in anderen Gesetzgebungsverfahren anwendbar sein.