Die Evaluation
Welche partizipativen Beteiligungsformate (Online und Face-to-Face) werden in Gesetzgebungsverfahren von der Exekutive in Baden-Württemberg eingesetzt? Wie werden die partizipativen Angebote genutzt? Wie sind die Ergebnisse hinsichtlich Quantität und Qualität ? Welche Faktoren sind entscheidend für den Mehrwert und die Übertragbarkeit partizipativer Gesetzgebungsverfahren?
Diesen Fragen ist eine Studie der Bertelsmann-Stiftung in Zusammenarbeit mit der Universität Hohenheim nachgegangen. Die Studie zeigt eindrucksvoll, dass Bürgerinnen und Bürger bereit sind, sich konstruktiv in landespolitische Entscheidungen einzubringen. Sie können wertvolle Anregungen und Kommentare geben und Gesetzesvorhaben bereichern. Für die Exekutive ist mit dem ergänzenden informellen Vorgehen zwar ein Mehraufwand verbunden, jedoch überwiegen die Vorteile: Sie kann der Legislative im Landtag einen qualitativ hochwertigen Gesetzentwurf vorlegen, der von breiten Teilen der Öffentlichkeit akzeptiert wird. Je frühzeitiger und intensiver die Bürger eingebunden werden, desto größer ist ihr Beitrag zur Qualität eines Gesetzes. Klare Strukturen für die Durchführung der Beteiligungsverfahren sowie transparente und verbindliche Regelungen für den Einsatz partizipativer Gesetzgebung sind dabei hilfreich. Durch die Verknüpfung neuer Formen der Bürgerbeteiligung mit traditionellen Verfahren der Landesgesetzgebung ist Baden-Württemberg ein wichtiger Impuls für die Zukunft der Demokratie gelungen.
Den Evaluationsbericht finden Sie untenstehend zum Download.