Mit einem Volksentscheid per Dekret am 26. Mai begegnet Präsident Klaus Johannis dem schlechten Abschneiden der Regierungspartei im Kampf gegen Korruption sowie ihren jüngsten Angriffen auf Rechtsstaatlichkeit und die Unabhängigkeit der Justiz. Nach den letzten Wahlen 2016 sicherten sich die Sozialdemokraten (PSD) mit der Unterstützung zweier Juniorpartner eine komfortable Parlamentsmehrheit, die sie nutzten, um das Strafrecht zugunsten korrupter Parteimitglieder und zulasten der Rechtsstaatlichkeit zu ändern. 45 Prozent der Stimmen konnte die PSD auf sich verbuchen, obwohl ihre Parteiführer bekanntermaßen in Korruptionsskandale verwickelt waren. Diesen Erfolg verstand die Partei als Freibrief, den Kampf gegen die Korruption zu behindern und die nationale Antikorruptionsbehörde zu schwächen. Mit seiner Volksabstimmung will Johannis der Partei signalisieren, dass sie sich gegen den Willen der Rumänen stellt.
Konkret werden die rumänischen Wähler beim kommenden Volksentscheid am Tag der gleichzeitig stattfindenden Europawahl ihre Meinung zu zwei mit der Verhinderung von Korruption verbundenen Fragen kundtun können: "Unterstützen Sie ein Verbot von Amnestien und Begnadigungen für Korruptionsstraftaten?" Und: "Unterstützen Sie, dass Strafrechtsänderungen und Eingriffe in die Gerichtsbarkeit per Eilverordnungen unzulässig sind und die Frist für Beschwerden gegen diese Rechtsvorschriften beim Verfassungsgericht ausgeweitet wird?" Die umständliche Formulierung dieser Fragen könnte zu einiger Verwirrung führen, doch insgesamt erhalten die Rumänen eine Gelegenheit, gegen die am 24. April vom PSD-dominierten Parlament verabschiedeten Strafrechtsänderungen Stellung zu beziehen.
Diese Änderungen umfassen die Verkürzung der Verjährungsfristen, Strafmilderungen für manche Tatbestände sowie die Entkriminalisierung von Amtspflichtvernachlässigungen und sind dazu gedacht, laufende Ermittlungsverfahren und Gerichtsverfahren gegen hochrangige Politiker und Staatsleute zu beenden. Die zweite Frage stellt das Recht der Exekutive auf Erlass von Eilverordnungen infrage, die wirksam werden, sobald sie dem Parlament vorliegen. Selbst wenn das Parlament gegen einige dieser Rechtsvorschriften votiert, lassen sich ihre rechtlichen Konsequenzen nicht mehr aus der Welt schaffen. Das bedeutet, dass die Exekutive per Eilverordnungen sofortige Gesetzesänderungen erlassen kann, ohne dass das Parlament, besonders die Opposition, die Möglichkeit erhält, die Vorlagen zu diskutieren und zu ändern.