Als Schulträger und Träger der Jugendhilfe stehen viele Kommunen bundesweit vor der Herausforderung, den Anspruch auf ganztägige Betreuung umzusetzen. Damit kommen bauliche Aufgaben auf sie zu sowie personelle und rechtliche Fragen. Denn auch, wenn es sich um ein Angebot im Zusammenhang mit der Schule handelt, ist der rechtliche Anspruch in § 24 SGB VIII, Kinder und Jugendhilfe, geregelt. Damit stehen die Kommunen in der Letztverantwortung, den Rechtsanspruch zu erfüllen.
Der bisherige Ausbaustand zur ganztägigen Förderung und Betreuung ist an oder um die Grundschule herum in den Bundesländern unterschiedlich weit fortgeschritten. Manche Bundesländer im Osten der Republik sowie die Stadtstaaten Hamburg und Berlin haben bereits einen Rechtsanspruch auf Ganztag für Grundschulkinder. In Bayern und Baden-Württemberg hingegen bedarf es weiterer Anstrengungen, um dem Anspruch ab 2026 Folge leisten zu können.
In unseren Projekten arbeiten wir daran, Transparenz zum Stand des Ganztags an Grundschulen in den einzelnen Bundesländern zu schaffen. Wir möchten den Blick für Steuerungsmöglichkeiten auf Landesebene öffnen, um einen gleichwertigen Ganztag zu befördern, der soziale Lagen in den Kommunen berücksichtigt.