Mann mit Ehefrau mit dem Rollstuhl beim Spaziergang

Neu im Wegweiser Kommune: Änderungen bei den Pflegedaten

Seit dem Erhebungsjahr 2013 werden in der amtlichen Statistik die Empfänger von Leistungen der Pflegestufe 0 ausgewiesen.

 

Pflegebedürftige sind in der aktuellen amtlichen Pflegestatistik (2015) als Leistungsempfänger der Pflegestufen I bis III definiert. Somit waren nach der amtlichen Statistik im Jahr 2015 2,86 Millionen Personen pflegebedürftig. Nicht enthalten in diesen 2,86 Millionen Pflegebedürftigen im Jahr 2015 sind die 180.000 Empfänger von Leistungen der Pflegestufe 0. Ab 2017 werden jedoch auch die Leistungsempfänger der Pflegestufe 0 bei der Umstellung auf Pflegegrade berücksichtigt. Grundlage hierfür ist das zweite Pflegestärkungsgesetz, welches die Legaldefinition der Pflegebedürftigkeit ändert und die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt.

Diese Umstellung wird bei den Daten des Wegweisers Kommune schon jetzt aufgegriffen. So werden für die Jahre 2013 und 2015 auch Empfänger von Leistungen der Pflegestufe 0 als Pflegebedürftige in der Ist-Daten-Statistik zur Pflege des Wegweisers Kommune aufgefasst. Zudem ermöglicht diese Entscheidung zwei neue Indikatoren zu Pflegebedürftigen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz („Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz an den Pflegebedürftigen“ und „Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz je 1.000 Einwohner“) in den Datenpool mit aufzunehmen. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um demente Personen. Die Pflegedaten sind nun zudem auch für das Jahr 2015 verfügbar.

Zur Statistik des Wegweisers Kommune für das Beispiel des Kreises Gütersloh gelangen Sie hier.

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