Pflegebedürftige sind in der aktuellen amtlichen Pflegestatistik (2015) als Leistungsempfänger der Pflegestufen I bis III definiert. Somit waren nach der amtlichen Statistik im Jahr 2015 2,86 Millionen Personen pflegebedürftig. Nicht enthalten in diesen 2,86 Millionen Pflegebedürftigen im Jahr 2015 sind die 180.000 Empfänger von Leistungen der Pflegestufe 0. Ab 2017 werden jedoch auch die Leistungsempfänger der Pflegestufe 0 bei der Umstellung auf Pflegegrade berücksichtigt. Grundlage hierfür ist das zweite Pflegestärkungsgesetz, welches die Legaldefinition der Pflegebedürftigkeit ändert und die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt.