Mann bringt Münzen zum Haus

Das Potential von Living Wages als Antwort auf heterogene Lebenshaltungskosten

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund hoher Inflation und Verbraucherpreise infolge multipler Krisen stellt sich zunehmend die Frage, was wir in unserer Gesellschaft für ein menschenwürdiges Leben brauchen. In diesem Focus Paper werden unterschiedliche Haushaltsbedarfe in Deutschland untersucht und das Potential von Living Wages als Antwort auf heterogene sowie steigende Lebenshaltungskosten diskutiert.

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Luisa Kunze
Project Manager
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Eric Thode
Senior Advisor

Inhalt

Living Wages in Form freiwillig zahlbarer Löhne, welche oberhalb des gesetzlich bindenden Mindestlohns liegen, gibt es bereits, z. B. in Großbritannien. Sie sollen den Lohn widerspiegeln, welcher nicht nur ein Leben am Existenzminimum garantiert, sondern darüber hinaus die Lebenshaltungskosten der Bürger:innen (regional) angemessen abdeckt und Teilhabe in der Gesellschaft ermöglicht. Vor dem Hintergrund des großen Niedriglohnsektors, einer großen Anzahl von Aufstocker:innen sowie hoher Mietpreise vor allem in Ballungszentren könnte dieses Instrument auch für Deutschland interessant sein.

Die Betrachtung der Bedarfe in Deutschland zeigt, dass sie zwischen den Haushaltstypen sehr variieren und in einigen Fällen auch der neue Mindestlohn von 12 Euro alleine nicht ausreichen wird, um die Lebenshaltungskosten tatsächlich zu decken (siehe Abbildung). Während für in Vollzeit tätige Singles und Paare ohne Kinder ein relativ niedriger Stundenlohn bereits ausreicht, um ihre Ausgaben zu decken, benötigen Haushalte mit Kindern mehr, vor allem wenn nicht beide Elternteile in Vollzeit erwerbstätig sind. Besonders Alleinerziehende, welche die Erwerbsarbeit sowie die Kindespflege allein unter einen Hut bringen müssen, haben einen hohen Bedarf: Mit einem Kind und einer Tätigkeit in Vollzeit reicht der benötigte Stundenlohn für sie in den Untersuchungen bis zu 15,30 Euro brutto (bei Erweiterung der Referenzgruppe). Der neue Mindestlohn von 12 Euro wird somit zumindest für die Gruppe der Alleinerziehenden nicht ausreichen, um ihre Lebenshaltungskosten ohne weitere Unterhaltshilfen zu bestreiten.

Auch regional zeigen sich große Unterschiede (siehe Abbildung). Während vor allem Haushalte in ländlichen Gebieten geringere Ausgaben haben, ist der benötigte Stundenlohn zur Deckung der Lebenshaltungskosten in großen Städten und angrenzenden Regionen deutlich höher. Haupttreiber der Unterschiede sind die hohen Wohnkosten in Ballungsgebieten.

Die Ergebnisse machen deutlich, dass Bedarfe in Deutschland regional sowie haushaltsspezifisch sehr heterogen sind. Ein einheitlicher Mindestlohn wird diesem Umstand nicht gerecht. Die Einführung freiwillig zahlbarer und differenzierter Living Wages in Ergänzung zu einem rechtlich bindenden Mindestlohn könnte ein möglicher Lösungsweg zu bedarfsgerechteren Löhnen sein. Positivbeispiele wie aus Großbritannien, wo bereits über 10.000 Unternehmen den (Real) Living Wage zahlen und berichten, dass sich die Qualität der Arbeit erhöht hat, bekräftigen dies. Zudem könnten so Lohn- und Einkommensungleichheiten am unteren Ende reduziert sowie der Strukturwandel besser gemeistert werden. Besonders die Frage nach der Verbindlichkeit eines Living Wages sowie die Ausgestaltung der Modalitäten und Verantwortlichkeiten bei einer potentiellen Einführung sind jedoch sehr strittig. Bei einer regionalen (oder haushaltsspezifischen) Differenzierung würde je nach Detailgrad auch die Komplexität hoch werden.

Neben Living Wages gibt es weitere mögliche Instrumente, um Menschen zu jeder Zeit ein angemessenes Leben zu gewährleisten. Dazu zählen regional differenzierte (rechtlich bindende) Mindestlöhne, indexierte Mindestlöhne oder aber auch weitere Leistungen des Staats wie umfassendere Regelsätze bei Arbeitslosigkeit oder Aufstockung und Wohngeld. Letztere Maßnahmen sind von der Regierung bereits für Anfang 2023 geplant. Ob die Anpassungen für alle ausreichen werden, um im Kontext hoher Inflation und ökonomischer Unsicherheiten ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, bleibt abzuwarten.