Der Leitfaden geht davon aus, dass sich eine nachhaltige Entwicklung vor allem an dem Gemeinwohl ausrichten sollte. Um eine gemeinwohlorientierte Bestandsaufnahme der nachhaltigen Entwicklung zu ermöglichen, sind als erstes allgemeine Werte definiert worden, die den Kernbotschaften der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für eine ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltige Entwicklung ebenso entsprechen wie den Werten der Gemeinwohl-Ökonomie (Menschenwürde, Solidarität, ökologische Nachhaltigkeit, soziale Gerechtigkeit sowie Transparenz und demokratische Mitbestimmung).
In der Bestandsaufnahme besteht die Aufgabe darin einzuschätzen, inwiefern die allgemeinen Werte aus Sicht der unterschiedlichen Zielgruppen vor Ort (Politische Mandatsträger:innen, Verwaltung, Kommunalwirtschaft, zivilgesellschaftliche Organisationen und Wirtschaft) bereits erfüllt sind, wo es Stärken und Schwächen, aber auch Chancen und Risiken gibt und welche Handlungsfelder sich aus der Analyse ergeben. Hierzu ist eine Matrix entwickelt worden, die für alle Zielgruppen konkrete Fragen zu den einzelnen Werten beinhaltet.
Für den Prozess der Bestandsaufnahme bietet es sich an, zunächst eine Fokusgruppe mit Vertreter:innen aus Kommunalverwaltung, -politik und -wirtschaft zu bilden. Für die weitere Bearbeitung kommt eine Steuerungsgruppe in Frage, an der neben den Fokusgruppenmitgliedern auch Vertreter:innen aus der Zivilgesellschaft, der Bürgerschaft und der Wirtschaft beteiligt sind. Im letzten Schritt geht es darum, über verschiedene Beteiligungsformate alle Bürger:innen bzw. die Kommune insgesamt zu erreichen.
Die Bestandsaufnahme legt die Grundlage für ein integriertes Nachhaltigkeitsmanagement, in dem gemeinsam geteilte Werte von Anfang an den Orientierungsrahmen bzw. einen „Wertekompass“ für die nachhaltige Entwicklung der Kommune bietet.