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Geringfügige Beschäftigung: Minijobs dürfen nicht zur Geringfügigkeitsfalle werden

Minijobs sind zu einem festen Bestandteil des deutschen Arbeitsmarktes geworden. Auch wenn diese Beschäftigungsform für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zunächst Vorteile bietet, gibt es auch Schattenseiten. Eine Reform ist deshalb dringend notwendig.

Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs oder auch 400 Euro-Jobs genannt) sind mittlerweile auf dem Arbeitsmarkt etabliert. Aus Sicht der Arbeitnehmer sind sie attraktiv, weil nur der Arbeitgeber Beiträge zur Sozialversicherung zahlt und weil sie in den meisten Fällen für den Arbeitnehmer steuerfrei sind. Arbeitgeber profitieren dagegen vor allem von der großen Flexibilität, teilweise auch außerhalb der Legalität, wenn etwa – was immer wieder vorkommt – keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder bei Feiertagen erfolgt.

Doch Minijobs scheinen nur auf den ersten Blick eine gute Wahl für den Arbeitnehmer zu sein. Geringfügige Beschäftigung eröffnet meist keine beruflichen Perspektiven. Zudem gelingt es Arbeitgebern häufig, Löhne durchzusetzen, die unterhalb der Arbeitsproduktivität liegen. Auch gibt es nahezu keine Weiterbildungsangebote. Empirische Studien zeigen, dass vor allem Hartz IV-Empfänger („Aufstocker“) und gut qualifizierte Mütter nach der Babypause Gefahr laufen, in dieser Geringfügigkeitsfalle stecken zu bleiben.

Da Deutschland damit dauerhaft wertvolle Humanressourcen verschwendet, hat sich die Bertelsmann Stiftung zum Ziel gesetzt, einen praktikablen Minijob-Reformvorschlag zu erarbeiten, der die beschriebene Übergangsproblematik lösen soll.

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