Über den Vorschlag der Europäischen Kommission für den mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 lässt sich trefflich streiten. Fast unangetastet bleiben die Ausgaben für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP). Sie bilden weiterhin den größten Einzelposten im EU-Haushalt. Weisen aber direkte Einkommensbeihilfen für die Landwirte wirklich den Weg in die Zukunft der EU?
Angesichts der stetig wachsenden Herausforderungen, denen sich Europa in den Bereichen Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Migration, Demographie oder äußerer und innerer Sicherheit gegenübersieht, möchte man diese Frage rundheraus verneinen. Heute steht die Ernährungssicherheit der Bevölkerung, wie noch in der Nachkriegszeit, nicht mehr auf dem Spiel. Wie lässt sich aber dann begründen, dass die Landwirtschaft auch in der Zukunft über ein Drittel der EU-Haushaltsmittel binden wird?
Unsere Analyse zeigt auf, dass der Einkommensschutz das derzeitige Niveau der Direktzahlungen an die Landwirte aus dem EU-Budget nicht rechtfertigen kann. Ebenso wenig lassen sich die Zahlungen bisher damit begründen, dass die Landwirtschaft öffentliche Güter zur Verfügung stelle und dem Gemeinwohl diene. Dieses Argument hat bereits im MFR 2014-2020 eine erhebliche rhetorische Bedeutung erlangt. Alles deutet jedoch daraufhin, dass die zum Schutz der Umwelt geschaffenen "Greening Conditions" bei der Vergabe von Fördermitteln an die Landwirte weitgehend unverbindlich, unproduktiv und in keinem Verhältnis zum Aufwand standen. Ohne wesentliche Änderungen werden die Direktzahlungen weiterhin ein ineffizienter Anreiz für die Erbringung landwirtschaftlicher Dienstleistungen in den Bereichen Umwelt, Klimapolitik und Tierschutz sein.
Hierin könnte jedoch genau der Europäische Mehrwert liegen. Im Kommissionsvorschlag kommt das Instrument der "eco-schemes" dem Modell am nächsten, Direktzahlungen an die Bereitstellung öffentlicher Güter durch die Landwirtschaft zu knüpfen. In den kommenden Monaten bestehen noch Möglichkeiten, den Entwurf in dieser Hinsicht zu verbessern. Wir empfehlen, dass im zukünftigen Haushaltsplan ein gewisser Anteil der Direktzahlungen - bis zu 50 Prozent der nationalen Mittel - für Agrarumweltmaßnahmen ausgegeben werden. Das sollte im Rahmen eines strikten Preis-Leistungsverhältnisses geschehen. Nur dann können die "eco-schemes" dafür sorgen, dass die Zahlungen aus dem EU-Haushalt an die Landwirte einen Ausgleich für die Bereitstellung von öffentlichen Gütern zu genau definierten Stückpreisen bilden.