Bundestagswahl 2013
Thomas Kunsch

, Policy Brief: 598

Die Regelgröße des Bundestages von 598 Abgeordneten wird durch das neue Wahlrecht zur Makulatur. Mit der anstehenden Bundestagswahl könnte das Parlament sogar auf 700 oder mehr Abgeordnete anwachsen. Doch noch wäre Zeit für Reformen!

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Das seit 2013 geltende Wahlrecht zum Deutschen Bundestag ist ein „Parlamentsvergrößerungsgesetz“. Mit den aktuellen Verschiebungen im Parteiensystem steigt die Wahrscheinlichkeit eines drastisch vergrößerten Bundestages für die nächsten Wahlen weiter an. Das zeigen aktuelle Simulationsberechnungen auf der Grundlage von Umfrageergebnissen.

Damit wird die Arbeitsfähigkeit des Parlaments vor eine Herausforderung gestellt, es werden unnötig hohe Kosten verursacht und im Extremfall wird daraus ein Problem für die Legitimität der parlamentarischen Demokratie. Wenn schlechtere Wahlergebnisse für die Parteien zu mehr Mandaten führen, wird die zentrale Wirkung demokratischer Wahlen beeinträchtigt.

Will man eine Vergrößerung des Bundestages auf 700 und mehr Abgeordnete verhindern, muss die Politik noch vor der Wahl im Herbst 2017 handeln und das Wahlrecht reformieren – und das ist noch immer möglich. Für die anstehende Wahl könnte durch eine „Deckelung“ der Parlamentsgröße und eine begrenzte interne Verrechnung von Überhangmandaten zumindest die Wahrscheinlichkeit eines „aus dem Leim gehenden“ Bundestages deutlich reduziert werden. Mittelfristig könnten Überhangmandate durch eine Wahlkreisreform gänzlich vermieden werden – und damit die Regelgröße „598“ wieder eingehalten werden.

Mehr Details zu diesem Vorschlag erfahren Sie in der unten verlinkten Ausgabe unseres Policy Briefs EINWURF. Dieser ist als Vorabdruck auf der Seite „Gegenwart“ in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 23. Januar 2017 erschienen.

 

Publikation: EINWURF 1/2017 - "598"

Die Regelgröße des Bundestages von 598 Abgeordneten wird durch das neue Wahlrecht zur Makulatur. 2017 droht ein Parlament mit 700 oder mehr ...