Im April 2017 wurde der Vielfaltsmonitor durch das efms veröffentlicht, hier eine kurze Zusammenfassung der Hauptbefunde:
Insgesamt weisen alle Bundesländer in unterschiedlicher Ausprägung Kompetenzen, Konzepte und Praxiserfahrung im Umgang mit Vielfalt auf, einschließlich einer horizontalen (zwischen Bundesländern) sowie vertikalen (zwischen Kommunen/Kreisen und Bundesland) Kooperation. Jedes Bundesland hat Bereiche, in denen es besser oder schlechter abschneidet. Bei der Betrachtung ergeben sich jedoch Gruppierungen von Bundesländern, die im Durchschnitt ähnliche Indikatorenwerte aufweisen.
Diese Gruppen sind wie folgt: Flächenstaaten der alten Bundesrepublik (BW, HE, NRW, BY und NI), Stadtstaaten mit herausfordernder Wirtschaftslage (BE, HB), Die neuen Bundesländer (BB, MV, ST, TH, SN) und die europäisierten alten Bundesländer in den Grenzregionen (RP, SL, HH, SH).
Daraus ergibt sich, dass eine Pfadabhängigkeit aufgrund der historischen Entwicklung der Bundesländer (soziodemographische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen, zeitliche Entstehung und räumliche Verteilung der Einwanderung) bei der gegenwärtigen Situation im Umgang mit Vielfalt existiert.
Darüber hinaus ergibt sich im Allgemeinen ein Zusammenhang zwischen den sozio-ökonomischen Daten eines Bundeslandes und dem Umgang bzw. der Wahrnehmung von Vielfalt. Also verkürzt: Gute Sozialpolitik bedeutet letztendlich auch gute Vielfaltspolitik.
Größte Mängel in allen Bundesländern sind in den Bereichen politische und gesellschaftspolitische Mitgestaltungsmöglichkeiten von Migranten zu sehen, vielleicht auch weil es einen Bereich betrifft, der außerhalb der klassischen Sozialpolitik liegt. Das deckt sich mit den Analysen anderer Quellen über die Integrationspolitik in Deutschland, dass die Stärke hierzulande die Arbeitsmarktintegration darstellt, die gesellschaftliche Teilhabe aber noch nicht gleichermaßen entwickelt ist.