Am 30. September 2015 wird das Bundessozialgericht in Kassel die Klage einer Familie verhandeln, die Familiengerechtigkeit in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung fordert. Im Grundsatz geht es dabei darum, dass Familien in den Sozialversicherungen doppelte Beiträge leisten und systematisch benachteiligt werden. Sie investieren Zeit, Geld und Energie in ihre Kinder und sorgen damit für die nächste Generation, die in Zukunft die Renten finanzieren muss. Darüber hinaus zahlen sie – abgesehen von einem Aufschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung in Höhe von 0,25 Prozent – die gleichen gehaltsabhängigen Beiträge wie Kinderlose.
Diese Belastung von Familien führt dazu, dass das Einkommen in zu vielen Familien nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge kaum zum Leben ausreicht. Kinder- und Familienarmut ist die Folge, mit negativen Auswirkungen für das Aufwachsen und die Teilhabechancen von Kindern.