Die Bundesländer sorgen in sehr unterschiedlichem Maße für Verbraucherinformation und Qualitätstransparenz in der Pflege. Wie aus einer umfassenden Bestandsaufnahme unseres Projekts "Weisse Liste" hervorgeht, erfahren Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in zehn von 16 Ländern nichts darüber, ob in einem Heim zum Beispiel Personal fehlt oder schwerwiegende Mängel zu beanstanden sind. Genauso wenig lässt sich andererseits nachvollziehen, welche Einrichtungen gut aufgestellt sind. Dabei liegen solche Informationen allen Bundesländern vor, weil sie Teil der Prüfergebnisse der für die Heimaufsicht zuständigen Behörden sind. Der Mangel an Transparenz entsteht entweder dadurch, dass eine entsprechende landesrechtliche Regelung gar nicht existiert, oder dass vorhandene Gesetze nicht in die Praxis umgesetzt werden.
So ist in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen eine Veröffentlichung der Prüfergebnisse gesetzlich gar nicht vorgesehen. In Bayern, Brandenburg, Bremen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gibt es zwar Gesetze, die eine Veröffentlichung erlauben – doch aus unterschiedlichen Gründen finden sie bisher keine Anwendung. In Baden-Württemberg und Hessen müssen die Prüfergebnisse zumindest durch die Pflegeheime selbst veröffentlicht werden. Allerdings sind die Daten momentan nur in den Einrichtungen direkt einsehbar und damit für Verbraucher:innen eingeschränkt zugänglich.
Lediglich Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen veröffentlichen die Ergebnisse so, dass sie allgemein verfügbar sind. Besonders positiv fällt Hamburg auf. Die Hansestadt stellt im Internet weitere detaillierte Angaben bereit, unter anderem zum Personaleinsatz in den Pflegeheimen und zu vorübergehenden Aufnahmestopps, und informiert zusätzlich über die Ergebnisse einer Angehörigenbefragung. Durch die Corona-Pandemie wurden allerdings in allen Bundesländern die Vor-Ort-Einsätze der Aufsichtsbehörden monatelang unterbrochen, weshalb Datenlücken entstanden sind.