Der erste Eindruck: Die Vorschläge stellen einen deutlichen Fortschritt gegenüber dem bisherigen System mit den irreführenden Pflegenoten dar. Doch eine tiefergehende Analyse führt zu vielen kleinen und großen „Fragezeichen“:
- Was soll alles nicht veröffentlicht werden?
- Wie stellen sich die Verantwortlichen die Qualitätsbewertung und Veröffentlichung vor?
- Wie können und dürfen Informationsportale und Beratungseinrichtungen die Qualitätsdaten nutzen, um Verbraucher zeitgemäß (digital) zu informieren?
Fasst man Positives und Problematisches zusammen, stellen die Experten der Weissen Liste fest:
- Es ist tatsächlich ein deutlich besseres Prüfverfahren vorgesehen, was aussagekräftigere Daten liefern wird.
Drei Bausteine sind geplant, nämlich eine Vollerhebung durch die Einrichtungen bei allen Bewohnern, eine externe Prüfung des MDK sowie zusätzliche Einrichtungsinformationen (inkl. Personalangaben). Insgesamt soll die Prüfung eher ergebnisorientiert statt dokumentationsorientiert gestaltet werden. Allerdings: Die Einrichtungsinformationen werden ungeprüft veröffentlicht und sind auch nicht verpflichtend. Die vorgesehenen Personalangaben beziehen sich auf vertragliche Soll-Werte statt auf das tatsächlich eingesetzte Personal. - Diverse Informationen sollen nicht veröffentlicht werden, obwohl sie für Betroffene wichtig wären (Beispiel: Umgang mit Gefahren und Risiken; Qualifikation der Leitung). Auch sind Befragungen, etwa von Angehörigen, nicht vorgesehen.
- Die Bewertungssystematik ist methodisch teilweise befriedigend, teilweise fragwürdig. Bei der MDK-Prüfung können Heime trotz Auffälligkeiten Bestbewertungen erhalten. Es fehlt eine Zusammenfassung dazu, ob es massive Mängel in der Pflegeeinrichtung gibt oder ob alles in Ordnung ist.
- Ein Informationsangebot, was dem Verbraucher online einen leicht zugänglichen und verständlichen Überblick liefert, ist nicht zu erwarten. Die rudimentären Ideen zur Qualitätsdarstellung sind fachlich problematisch (z. B. Verzicht auf Sterne-Symbolik, nur weil sie in anderen Bereichen genutzt wird) und nicht „online gedacht“. Kern soll wie bisher ein vielseitiger Bericht sein.
Die größte Sorge: Es ist zu befürchten, dass es unabhängigen Informationsanbietern unmöglich gemacht wird, die Qualitätsinformationen verbraucherfreundlich aufzubereiten und zu veröffentlichen.
- Die wenigen Anmerkungen zur Qualitätsdarstellung sind erkennbar von dem Wunsch geprägt, auch die Interpretation und Präsentation der Ergebnisse restriktiv zu steuern, wie es schon mit den aktuell geltenden „Qualitätsdarstellungsvereinbarungen” und „Daten-Nutzungsbedingungen” der Fall ist, die – über die gesetzlichen Regelungen hinausgehend – dazu verpflichten, Pflegenoten zu veröffentlichen.
- Hintergrund: Gesetzlich ist seit Januar 2017 vorgesehen, dass neben Pflegekassen auch „Dritte“ – Informationsportale, Beratungsstellen und Wissenschaftler – die den Qualitätsprüfungen zu Grunde liegenden Daten nutzen und veröffentlichen sollen (vgl. Schaubild „Wie die Qualitätsberichterstattung funktioniert“). Bis heute ist diese Regelung (auf Grundlage der heutigen Daten) nicht vollständig umgesetzt.