Ein aufschlussreiches Fallbeispiel zum deutschen Finanzföderalismus bietet derzeit der Landtagswahlkampf in Bayern. Politiker aller bayerischen Parteien wetteifern im Vorfeld der Wahlen am 18. Oktober 2018 um die besten Ideen zum Geldausgeben. Von neuen Theaterbauten über den Glasfaserausbau, mehr öffentlicher Wohnungsbau, kostenfreie Kitas bis hin zum kostenlosen öffentlichen Personennahverkehr – die Wahlprogramme der Parteien sind geballt voll mit Ideen für neue vom Freistaat finanzierte Leistungen. Unterschiede finden sich allenfalls in den Ausgabeschwerpunkten. Wo die CSU etwa mit dem Aufbau der Bayerischen Grenzpolizei starke Akzente im Bereich Sicherheit setzt, ist das SPD-Programm naturgemäß stärker auf sozialpolitische oder das grüne Wahlprogramm auf ökologische Zielsetzungen ausgerichtet. Gemeinsam ist den Parteiprogrammen hingegen, dass die Ausführungen zur Gegenfinanzierung äußerst knapp und vage ausfallen, wenn sie denn überhaupt existieren.
Der Wettbewerb um die besten Ideen zum Geldausgeben ist für Landtagswahlkämpfe in Deutschland typisch und aus Sicht der Landesparteien vollkommen rational. Die tiefer liegende Ursache ist, dass Bundesländer in Deutschland in keiner nennenswerten Weise eigene Steuern festlegen können. Während US-Bundesstaaten oder Schweizer Kantone individuell die Höhe der Einkommensteuer für ihre Bürger bestimmen können, gelten für Deutschland von Schleswig-Holstein bis Bayern uniforme Steuersätze in den wichtigen Steuerarten Einkommen-, Umsatz-, Körperschaft- und Erbschaftsteuer. Die Folge: Egal wie viel Mehrausgaben der Landtag in München in Zukunft beschließt, die Steuern werden deshalb für die Bayern relativ zum Rest der Republik nicht steigen. Eventuelle Finanzierungsprobleme werden über den bundesweiten Finanzausgleich ausgeglichen.