Unter den vielen Sozialleistungen in Trägerschaft der Kommunen nehmen die Leistungen aus dem SGB-II eine besondere Rolle ein. Die Kommunen tragen die Wohnkosten der Bedarfsgemeinschaften. In Städten mit armer Bevölkerung ist die Ausgabenbelastung der Kommunen daher naturgemäß höher, den in wirtschaftsstarken. So fallen in der Stadt Gelsenkirchen z.B. je Einwohner 20 Mal höhere Ausgaben an als im bayerischen Kreis Unterallgäu.
Entlastung bei den Hartz-IV-Ausgaben
Die Ausgaben für SGB-II spiegeln den lokalen Arbeitsmarkt wider und belasten vor allem die strukturschwachen Städte. In der Corona-Krise sind die Ausgaben gestiegen, aber gleichzeitig finanziert der Bund dauerhaft einen höheren Anteil.
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Angesichts der wirtschaftlichen Verwerfungen des Jahres 2020 bestand die Befürchtung, dass Arbeitslosigkeit und diese Wohnkosten ansteigen. Letztlich lagen Sie in Summe des Jahres ungefähr eine Milliarde Euro über dem Vorkrisentrend.
Seit Einführung des SGB II im Jahr 2005 trägt der Bund einen Teil der Ausgaben. Dieser Anteil ist seitdem häufig geändert und erhöht worden, um Transfers für bestimmte Zwecke an die Kommunen zu leiten. Um die Kommunen dauerhaft finanziell zu entlasten und vor allem die strukturschwachen Kommunen zielgerichtet zu entlasten, beschloss der Bund, ab dem Jahr 2020 seinen ohnehin bestehenden Finanzierungsanteil um 25 Prozentpunkte aufzustocken.
Diese Entlastung beläuft sich für das Jahr 2020 auf rund drei Milliarden Euro und kommt, spiegelbildlich zur Ausgabenhöhe, vermehrt den strukturschwachen Kommunen zu Gute.