Im geltenden Haushaltsrecht sind die Kommunen verpflichtet, angesichts sinkender Einnahmen Haushaltssperren, Nachtragshaushalte und Sanierungskonzepte zu beschließen. Diese Schritte würden sie finanziell blockieren. Sie wären angesichts des Ausmaßes der Rückgänge auch wirkungslos und würden die Krise weiter verschärfen.
Es liegt in der Verantwortung der Länder, diese Folgen zu verhindern. Sie sollten auf drei Wegen helfen:
- Bestimmte Regelungen des Haushaltsrechts aussetzen.
- Teile der ausfallenden Gewerbesteuer ausgleichen.
- Zuweisungen für krisenbedingte Mehrausgaben tätigen.
Das oberste Ziel der Länder muss sein, die Städte und Kreise handlungsfähig zu halten. Dies ist notwendig, um der Pandemie zu begegnen, lokale Maßnahmen der Sozial- und Wirtschaftspolitik umzusetzen, langfristige Folgeschäden z.B. über Investitionskürzungen zu vermeiden und nicht zuletzt, um das Vertrauen der Bürger zu erhalten.
Gleichwohl unterschieden sich die finanziellen Verhältnisse der Kommunen zwischen den Ländern. Der Umfang der Gewerbesteuer (das Einnahmerisiko) und die Höhe der Rücklagen (der Krisenpuffer) variieren und machen die Kommunen unterschiedlich anfällig. Diese faktoren sollten die Länder bei ihren Hilfen berücksichtigen. Der Blick auf den Finanzierungssaldo zeigt jedoch gleichzeitig, wie fragil die Haushaltslagen angesichts der kommenden Rezession noch immer sind. Die breite Erholung der Kommunalfinanzen, die seit 2015 zu verzeichnen war, geht vorerst zu Ende.