Frankfurter Skyline bei Dunkelheit. Über der Skyline schlagen Blitze ein. Der Himmel ist mit dunklen Wolken verhangen.

Auswirkungen der Coronakrise auf die kommunalen Haushalte

Die Corona-Pandemie löst eine Wirtschaftskrise aus, die bereits kurzfristig über die Gewerbe- und Einkommensteuer direkte Auswirkungen auf die Gemeindefinanzen nimmt. Diese Effekte drohen, die Kommunen sowohl in der Bekämpfung der Pandemie als auch derer wirtschaftlichen Folgen zu blockieren. Die Länder sollten daher bestimmte Regelungen des Haushaltsrechts aussetzen und den Steuereinbruch in Teilen kompensieren.

Die Corona-Krise löst einen ökonomischen Schock aus, der zur stärksten Rezession der bundesdeutschen Geschichte werden kann. Diese Krise trifft die Kommunen sowohl auf Seiten der Ausgaben, als auch der Einnahmen. Da die Kommunen haushaltsrechtlich sehr viel enger gebunden sind, als Bund und Länder, droht ihnen bereits kurzfristig die finanzielle Blockade. 

Der Schwerpunkt der Corona-Krise liegt bei den Steuereinnahmen. Aber die Kommunen tragen eine Fülle von Aufgaben im Gesundheitsschutz und der Wirtschafts- und Sozialpolitik. Ein Blick auf den Aufgabenkatalog der Kommunen zeigt, dass in fast allen Bereichen Belastungen auftreten. 

Die stärksten Auswirkungen für die Kommunen entstehen jedoch auf Seite der Einnahmen. Die drei wichtigsten Finanzierungsquellen der Kommunen sind Zuweisungen, Steuern und Gebühren. Alle drei Einnahmearten sind von der Wirtschaftskrise betroffen. Das größte Risiko liegt jedoch bei der Gewerbesteuer, die je nach BIP-Entwicklung um bis zu 70% einbrechen kann. Im Durchschnitt deckt die Gewerbesteuer ein Fünftel der gemeindlichen Einnahmen. In manchen Orten allerdings auch bis zu 50%. Je stärker die Gewerbesteuer in den Vorjahren war, desto größer ist nun das Risiko. Über die quartalsweisen Vorauszahlungen dieser Steuer wird die Wirtschaftskrise sehr schnell in den Haushalten spürbar.

Im geltenden Haushaltsrecht sind die Kommunen verpflichtet, angesichts sinkender Einnahmen Haushaltssperren, Nachtragshaushalte und Sanierungskonzepte zu beschließen. Diese Schritte würden sie finanziell blockieren. Sie wären angesichts des Ausmaßes der Rückgänge auch wirkungslos und würden die Krise weiter verschärfen.

Es liegt in der Verantwortung der Länder, diese Folgen zu verhindern. Sie sollten auf drei Wegen helfen:

  • Bestimmte Regelungen des Haushaltsrechts aussetzen.  
  • Teile der ausfallenden Gewerbesteuer ausgleichen.
  • Zuweisungen für krisenbedingte Mehrausgaben tätigen.

Das oberste Ziel der Länder muss sein, die Städte und Kreise handlungsfähig zu halten. Dies ist notwendig, um der Pandemie zu begegnen, lokale Maßnahmen der Sozial- und Wirtschaftspolitik umzusetzen, langfristige Folgeschäden z.B. über Investitionskürzungen zu vermeiden und nicht zuletzt, um das Vertrauen der Bürger zu erhalten.

Gleichwohl unterschieden sich die finanziellen Verhältnisse der Kommunen zwischen den Ländern. Der Umfang der Gewerbesteuer (das Einnahmerisiko) und die Höhe der Rücklagen (der Krisenpuffer) variieren und machen die Kommunen unterschiedlich anfällig. Diese faktoren sollten die Länder bei ihren Hilfen berücksichtigen. Der Blick auf den Finanzierungssaldo zeigt jedoch gleichzeitig, wie fragil die Haushaltslagen angesichts der kommenden Rezession noch immer sind. Die breite Erholung der Kommunalfinanzen, die seit 2015 zu verzeichnen war, geht vorerst zu Ende.