Luftbild von Gewächshäusern. Grüne Plantagen, aufgenommen durch die transparente Decke.

Integration im 28. Regime fördern durch regulatorische Pilotprojekte

Wie eine tiefgreifendere Harmonisierung über das Gesellschaftsrecht hinaus getestet werden kann

Die Europäische Kommission beabsichtigt ein „28. Regime“ vorschlagen – ein einheitliches, freiwilliges europäisches Regelwerk, das grenzüberschreitendes Unternehmertum vereinfachen soll. Doch durch die enge Fokussierung auf das Gesellschaftsrecht bleiben weitere rechtliche Hindernisse für Gründer*innen, die ihr Unternehmen in Europa skalieren wollen unberührt. Die Kommission sollte das derzeitige Momentum nutzen, indem sie einen starken gesellschaftsrechtlichen Kern mit gezielten, zeitlich begrenzten Piloten in Bereichen wie Insolvenzrecht und Arbeitskräftemobilität kombiniert, um eine tiefere Harmonisierung zu testen und das volle Potenzial des Regimes auszuschöpfen.

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Claudia-Dominique Geiser

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Nur wenige Initiativen der EU haben zuletzt bei Gründern und Politikern so viel Begeisterung ausgelöst wie das „28. Regime“ – ein einheitliches, freiwilliges europäisches Regelwerk, das grenzüberschreitendes Unternehmertum vereinfachen soll. Das Ziel ist klar: Die anhaltende Innovationslücke in Europa soll durch den Abbau rechtlicher Fragmentierung geschlossen werden, die Unternehmen daran hindert, in anderen Mitgliedstaaten zu expandieren.

Diese Fragmentierung ist mit erheblichen Kosten verbunden. Unternehmen sehen sich unter anderem mit unterschiedlichen nationalen Vorschriften in den Bereichen Insolvenz, Steuern, Arbeitsrecht und Finanzmärkte konfrontiert. Der Widerstand der Mitgliedstaaten gegen eine tiefere Integration in diesen Bereichen dürfte jedoch dazu führen, dass der Vorschlag der Europäischen Kommission für das Regime auf einen vergleichsweise engen Rahmen beschränkt bleibt, der sich auf das Gesellschaftsrecht konzentriert. Ein solcher Ansatz ist zwar politisch realisierbar, würde jedoch viele der regulatorischen Hindernisse für eine Skalierung unberührt lassen und damit die wirtschaftlichen Effekte des Regimes begrenzen.

Die Europäische Kommission sollte das derzeitige politische Momentum nutzen, um ein ehrgeizigeres Instrument für den Binnenmarkt zu entwickeln. Anstatt eine stärkere Integration auf eine ungewisse Zukunft zu verschieben, sollte sie eine doppelte Strategie verfolgen:

  1. Schaffung eines robusten Gesellschaftsrechtskerns: Entwicklung eines allgemein zugänglichen und kohärenten Regelwerks, begleitet von Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von regulatorischer Arbitrage und zur Sicherung politischer Unterstützung.
  2. Vergrößern der Wirkung durch regulatorische Piloten: Einführung gezielter, zeitlich begrenzter Pilotprojekte in Bereichen, in denen die wirtschaftlichen Vorteile der Harmonisierung wahrscheinlich erheblich sind – darunter Insolvenzrecht, Arbeitskräftemobilität und Rechnungslegungsstandards. Die Pilotprojekte würden praktische Erkenntnisse liefern, die als Grundlage für die künftige Integration in Bereichen dienen könnten, in denen seit langem keine Fortschritte mehr erzielt wurden.

Dieser Ansatz würde Unternehmern unmittelbare Vorteile bringen und gleichzeitig den politischen Spielraum und die empirische Grundlage für eine tiefere Harmonisierung schaffen. Damit würde nicht nur das 28. Regime selbst gestärkt, sondern auch das Funktionieren des Binnenmarktes.