Ein Arzt schaut sich CT-Aufnahmen an.
Alloy Photography / Veer

, Zweitmeinungen: Patienten möchten sichergehen

Drei von vier Befragten ändern ihre Entscheidung nach Einholen einer zweiten ärztlichen Meinung.

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89 Prozent der Deutschen schätzen die Möglichkeit, eine ärztliche Zweitmeinung einholen zu können. Diejenigen, die schon einmal einen zweiten Arzt hinzugezogen haben, vertrauen diesem auch meist: 72 Prozent änderten daraufhin ihre Entscheidung. Zu diesen Ergebnissen kommt eine aktuelle Befragung des Gesundheitsmonitors. Diese ergab darüber hinaus, dass ein Drittel der Befragten schon mal darüber nachgedacht haben, das Angebot einer Zweitdiagnose zu nutzen, circa ein Viertel hat es tatsächlich wahrgenommen. Welchen Stellenwert Zweitmeinungen haben, wird auch dadurch deutlich, dass viele Bürger unter Umständen sogar selbst dafür bezahlen würden.

Etwa ein Viertel der Bevölkerung hat bereits konkrete Erfahrungen mit Zweitmeinungen gemacht.
Prof. Dr. Max Geraedts (Universität Witten/Herdecke), einer der Studienautoren

Die Hälfte der Patienten würde für eine Zweitmeinung zahlen
Durch die wachsende Zahl von Operationen mit fraglichen Indikationen in Deutschland ist auch die Bedeutung ärztlicher Zweitmeinungen gestiegen. Insbesondere bei schweren Diagnosen wie z. B. Krebs oder Herz- und Gefäßerkrankungen erachten die Befragten eine Zweitmeinung als wichtig. Diejenigen, die eine zweite Meinung eingeholt haben, begründen dies vorwiegend mit ihrer Unsicherheit hinsichtlich der Entscheidung (53 %) oder mit schlechten Erfahrungen bei früheren Untersuchungen bzw. Behandlungen (43 %). Gefragt nach der Kostenübernahme für eine ärztliche Zweitmeinung, sind 54 Prozent der Befragten grundsätzlich bereit, anteilig dafür zu bezahlen. Jedoch gibt es diesbezüglich klare Unterschiede zwischen den sozialen Schichten. Oberschichtangehörige und Privatversicherte würden am ehesten Kosten aus eigener Tasche mittragen.

Verändert die Zweitmeinung die Entscheidung?


Studienautoren sprechen sich gegen Angebotsbegrenzung und Zuzahlung aus
Laut Studie lässt die große Zustimmung zu Zweitmeinungen darauf schließen, dass die Bevölkerung eine Angebotsausweitung wünscht. Die Autoren fordern ein patientenorientiertes, gerechtes, allen sozialen Schichten offen stehendes Zweitmeinungsangebot ohne Zuzahlungen. Dieses sollte im persönlichen Kontakt zum Arzt stattfinden und bei allen Indikationen in Anspruch genommen werden können. Das Versorgungsstärkungsgesetz sieht jedoch vor, das Recht auf Zweitmeinung auf bestimmte mengenrelevante Eingriffe zu begrenzen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Aufgabe, diese festzulegen.

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