Aktuelle Reformkonzepte zur Grundrente nicht zielgenau
Sowohl das bisher im Koalitionsvertrag beschriebene Modell einer Grundrente mit, als auch die Variante von Arbeitsminister Heil ohne grundsätzliche Bedürftigkeitsprüfung sind laut Studie noch nicht hinreichend zielgenau. Die Variante der Grundrente aus dem Koalitionsvertrag, die für Grundsicherungsempfänger mit 35 Versicherungsjahren eine Erhöhung des Grundsicherungsbedarfs um zehn Prozent vorsieht, kann den Anstieg der Altersarmut kaum bremsen. Laut Studie würde die Reform das Armutsrisiko bis 2039 nur um 0,4 Prozentpunkte auf dann 21,2 Prozent reduzieren. "Der Hauptgrund für diesen geringen Effekt liegt darin, dass weniger als ein Drittel der Personen mit Grundsicherungsanspruch auf die geforderten 35 Versicherungsjahre kommen", so Studienautor Johannes Geyer vom DIW Berlin.
Das Reformkonzept von Arbeitsminister Heil kann hinsichtlich einer Reduzierung der Altersarmut durchaus mehr Wirkung entfalten. So ließe sich mit dem "Heil'schen Modell" die Armutsrisikoquote bis 2039 auf 18,4 Prozent reduzieren. Gleichzeitig ist diese Reform aber wenig zielgenau, da hier viele Personen profitieren, deren Nettoeinkommen deutlich oberhalb der Grundsicherungsschwelle liegt. 85 Prozent der 3,1 Mio. berechtigten Personen hätten laut Studie aufgrund anderer Einkünfte im Haushalt eigentlich keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter. Das mittlere individuelle Nettoeinkommen der Begünstigten liegt sogar doppelt so hoch wie die Bedürftigkeitsschwelle.
Unterschiede der beiden Modelle zeigen sich auch mit Blick auf die Kosten: Im Heil'schen Konzept würden die Mehrkosten laut Studie im Ausgangsjahr aufgrund des großen Kreises der Begünstigten mit rund sieben Milliarden zu Buche schlagen, beim Koalitionsmodell kämen dagegen nur rund eine Milliarde Mehrkosten auf die öffentlichen Kassen zu.