Eine verfassungsrechtliche Einordnung zur Ermöglichung einer Zuständigkeit und Förderung des Konzeptes durch den Bund
- Ausgabeart
- Erscheinungstermin
- 24.06.2025
- DOI
- 10.11586/2025051
- Auflage
- 1. Auflage
Format
-
PDF
Preis
kostenlos
Beschreibung
Die Bertelsmann Stiftung favorisiert für die Freiwilligendienste einen sogenannten „Rechtsanspruch auf ein freiwilliges Gesellschaftsjahr“. Im Kern beinhaltet dieses Konzept, dass jedem jungen Menschen, der sich in einem Freiwilligendienst engagieren möchte, eine Einsatzstelle gewährleistet wird. Diese Idee stärkt sowohl individuelle Freiheiten als auch die gesellschaftliche Verantwortungsübernahme.
Ein aktuelles juristisches Gutachten der Stiftung zeigt, wie ein Rechtsanspruch verfassungsrechtlich einzuordnen ist.
- Im Rahmen der Umsetzung eines „Rechtsanspruchs“ ist eine Unterstützung für das Freiwillige Soziale (FSJ) und Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) durch den Bund möglich.
Für das FSJ und das FÖJ kann der Bund seine Verantwortung im Wesentlichen so gestalten wie bisher. Dafür müsste man keine Grundgesetzänderung in die Wege leiten – ein vom Bundestag verabschiedetes Gesetz reicht dafür aus.
- Bund und Länder gestalten die Freiwilligendienste gemeinsam.
Wenn der Bund die Freiwilligendienste mitregelt und -finanziert, kann er in diesem Rahmen Gestaltungsraum für die Länder ermöglichen. Mit anderen Worten: Nicht nur die einzelnen Bundesländer, auch der Bund darf Regeln für Freiwilligendienste setzen.
- Auslandsfreiwilligendienste kann der Bund direkt organisieren.
Wenn Freiwilligendienste im Ausland vom Bund selbst verwaltet und finanziert werden, dann darf der Bund ebenso die Regeln dafür aufstellen. Selbst wenn es kein eigenes Gesetz für diese Angebote gibt, kann der Bund solche Dienste durch eigene Richtlinien organisieren und finanzieren.