Eine Zusammenarbeit von Unternehmen und Kommunen für familienfreundliche Maßnahmen bringt viele Vorteile. Dennoch bestehen mancherorts auf beiden Seiten Vorurteile: Kommunen seien langsam und würden Ihre Arbeit ausbremsen – und in Unternehmen regierten die Macher, die keine Ratschläge annehmen.
Damit diese Vorurteile Ihre Kooperation nicht beeinflussen, ist ein Einblick in die Arbeitsweise von Kommunen hilfreich: Welche Aufgaben haben Kommunen? Wie laufen Arbeitsprozesse ab? Und was können Kommunen leisten – oder auch nicht?
Hierarchien in der Kommune
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist der Kopf einer jeden Kommune. Sie bzw. er ist für die Kommunalverwaltung verantwortlich und Vorsitzende bzw. Vorsitzender des Gemeinde- oder Stadtrats. Im Gemeinde- oder Stadtrat beraten und beschließen politische Vertreterinnen und Vertreter über Verwaltungsvorlagen oder Anträge. Der Rat kontrolliert zudem die Verwaltung, beispielsweise durch Anfragen. Einmal im Jahr wird im Rat die Haushaltsplanung beschlossen. Sprich: In der Regel hat der Gemeinde- oder Stadtrat das letzte Wort, wenn es um kommunale Entscheidungen geht. Aus diesem Grund werden die meisten Anfragen und vorgeschlagenen Initiativen durch die Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter an den Gemeinde- oder Stadtrat gerichtet. Aber auch Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen oder politische Parteien können sich direkt an den Rat wenden.
Vom Gemeinde- oder Stadtrat werden zudem Ausschüsse einberufen, um bestimmten Themen ausführlich zu diskutieren sowie kommunale und externe Expertisen einzuholen. Welche Entscheidungsbefugnisse diese Ausschüsse haben und in welchen Bereichen die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister Entscheidungen treffen kann, ist in einer kommunalen Satzung geregelt.
Die Kommunalverwaltung ist für laufende Verwaltungsgeschäfte und staatliche Auftragsangelegenheiten verantwortlich und ist in Ämtern mit verschiedenen kommunalen Aufgabenbereichen organisiert (z.B. Jugendamt, Standesamt, Sozialamt). Sie erarbeitet Beschlussvorlagen für den Gemeinde- oder Stadtrat und setzt die dort getroffenen Beschlüsse in der Praxis um. In den Ämtern der Kommunalverwaltung arbeiten Expertinnen und Experten. Sie bearbeiten Anträge der Bürgerinnen und Bürger und koordinieren öffentliche Angebote wie Kindertageseinrichtungen, Schulen oder Horte. Durch ihren Einblick in die Praxis bemerken Verwaltungsangestellte am ehesten, wo kommunaler Handlungsbedarf besteht und wie dieser aufgegriffen werden könnte.
In erster Linie ist die Kommunalverwaltung der zentrale Dienstleister in der sozialen Angebotslandschaft. Aufgabenfelder, die für die Umsetzung von Maßnahmen der Familienfreundlichkeit relevant sind, umfassen die Kinder- und Jugendhilfe und die Altenhilfeplanung.
Diese Ämter kümmern sich um Familienfreundlichkeit:
- Verantwortlich für Kinderbetreuung ist das Jugendamt. Jugendämter sind meist in der Sozial- und Jugendverwaltung angesiedelt. Sie können, müssen aber nicht den Namen „Jugendamt“ tragen: Suchen Sie z. B. nach dem „Fachbereich Jugend“ oder dem „Amt für Kinder, Jugend und Familie“. Teilweise sind Jugendämter auch in ein übergeordnetes „Amt für Jugend und Soziales“ integriert.
- Für das Thema Pflege ist das Sozialamt zuständig. Hier ist die Altenhilfe angesiedelt. Auch für Sozialämter gibt es unterschiedliche Bezeichnungen, z. B. „Fachbereich für Soziales“.
- Möchten Sie neue Angebote schaffen, wie Betriebskitas oder Seniorenheime, kommen Sie mit dem Bauamt und dem Gesundheitsamt in Kontakt. Diese Ämter erteilen die Betriebserlaubnis für Ihre Einrichtung.
Finden Sie unter den genannten Schlagworten nicht das für Sie relevante Amt, können Sie sich – sofern vorhanden – an die Telefon-Hotline Ihrer Kommune wenden. Benennen Sie dort Ihr Anliegen und Sie werden mit der für Sie richtigen Ansprechperson verbunden!
Innerhalb ihrer Aufgabengebiete – wie der Belegung von Betreuungsplätzen öffentlicher Kindertageseinrichtungen oder der Vergabe von Pflegeplätzen in öffentlichen Seniorenheimen – können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung eigenständig handeln und Lösungen finden. Ideen für neue Angebote, Baupläne oder ähnliches müssen von Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern jedoch über Ihre Vorgesetzten dem Gemeinde- oder Stadtrat bzw. je nach Satzung der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister zur Abstimmung vorgelegt werden.
Für Familienfreundlichkeit relevante Aufgabenbereiche wie die Kinder- und Jugendhilfe und die Altenhilfeplanung sind Pflichtaufgaben jeder Kommune – sie unterstehen jedoch nicht der Weisungspflicht gegenüber Land und Bund. Das bedeutet, dass die Kommune selbst entscheiden kann, wie sie die Aufgabenbereiche innerhalb des gegebenen rechtlichen Rahmens gestaltet.
Der Handlungsspielraum der Kommune hängt größtenteils von Bundes- und Landesgesetzen ab. Kommunen unterliegen zudem der Kommunalaufsicht, die die Einhaltung von Bundes- und Landesgesetzen in den Kommunen überprüft. Der Gemeinde- oder Stadtrat kann somit keine gesetzeswidrigen Entschlüsse fassen.