Eine Betriebskita wird von Unternehmen selbst betrieben oder durch einen anderen Träger - öffentliche oder freie Jugendhilfe, privat-gewerbliche Träger. In diesen reserviert das Unternehmen Belegplätze für die Kinder der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Damit die Einrichtung öffentliche Förderung erhält, müssen auch Kita-Plätze für Eltern außerhalb des Unternehmens zur Verfügung stehen.
Warum eine Betriebskita?
Auf einen Kindergartenplatz als auch auf Kinderbetreuung für Unterdreijährige existiert ein Rechtsanspruch. Kommunen stehen also in der Pflicht. Die angebotenen Betreuungszeiten oder Schließzeiten stehen allerdings nicht immer im Einklang mit dem Betreuungsbedarf erwerbstätiger Eltern. Betriebskitas berücksichtigen betriebliche Bedarfe und darüber hinaus können Unternehmen eigene Vorstellungen umsetzen - wie zum Beispiel bilinguale Angebote.