Große Konzerne mit einem durchdachten Work-Life Management besitzen meist eine interne Servicestellen, in der Sozialberatung (z.B. Karriere-,Konflikt-, Sucht-, Schuldner- beratung u.v.m.), die Vermittlung von haushaltsnahen Dienstleistungen, Wiedereinstiegsberatung oder Pflegeberatung angeboten werden. Kleine und mittelständische Unternehmen haben hierfür nicht die Mittel. Doch über eine Verbundlösung können auch solche Unternehmen ihren Beschäftigten eine breite Palette an Beratung anbieten.

Die Einrichtung einer Servicestelle bietet den Unternehmen eine, im Vergleich zur Umsetzung von Betreuungsangeboten, kostengünstige Möglichkeit familienfreundlicher zu werden und dies als positives Bild nach außen zu tragen. Die Verpflichtungen die dabei von Seiten der Unternehmen eingegangen werden, sowohl finanziell wie auch personell, sind dabei erheblich geringer als bei der Kinderbetreuung.

Die Beratungs- oder Servicestellen bieten oftmals ein breites Spektrum an Dienstleistungen zu vielen Themen an und stehen dabei mehreren Zielgruppen zur Verfügung. Mögliche Nachfrager dieser Angebote sind in den Unternehmen die Mitarbeiter der Personalabteilungen, die Geschäftsleitung, die Betriebs- und Personalräte, aber auch Einzelpersonen aus der Belegschaft, die mit Vereinbarkeitsproblemen konfrontiert sind. Weitere Zielgruppen sind Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung, die freien Träger, Unternehmensverbände, Kammern und betroffene Bürger. In den Netzwerken können die Akteure erste Informationen zum Thema sammeln und sich über mögliche Projekte informieren.

Die Servicestellen werden entweder von den Kommunen betrieben und richten sich an die Unternehmen, die zu ihrem Zuständigkeitsbereich gehören oder die Unternehmen betreiben die Stelle selbst und binden die Kommune(n) nur für Beratung und die Vermittlung von Kontakten ein. In letzterem Fall ist eine überregionale Reichweite der Stelle denkbar, an der entsprechend mehrere Gemeinden beteiligt sind.

Bei den Servicestellen fallen hauptsächlich Personalkosten an, da die Bereitstellung von Beratungsleistungen sehr personalintensiv ist. Das jeweilige Finanzierungsmodell ist davon abhängig wer die Stelle betreibt. Wird die Stelle von der Kommune betrieben, stellt diese das Personal zur Verfügung und verlangt gegebenenfalls Gebühren oder Beiträge von den Unternehmen, die deren Angebote nutzen. Für den Fall, dass die Unternehmen die Stelle gemeinsam betreiben, teilen diese die Kosten unter sich nach einem vereinbarten Schlüssel auf, der sich nach der Anzahl der Mitarbeiter richtet. In einem Fall wurden zusätzlich zu den Geldern der Kommune Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds zum Betrieb der Einrichtung genutzt, die allerdings nur für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung standen und zweckgebunden waren.

Beratungsstelle initiieren

Beschäftigten und Unternehmen ist oft nicht bekannt, welche regionalen Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf existieren. Daher ist es wichtig, dass zentrale Servicestellen über die zahlreichen Angebote informieren. Unternehmen und Kommunen können gemeinsam solche Beratungsstellen aufbauen.