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Kinder- und Jugendhilfegesetz: Das Sozialgesetzbuch Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII) ist das grundlegende Gesetz für die deutsche Jugendhilfe. Es dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Das Gesetz regelt die Aufgaben und Pflichten der Jugendämter und bildet so den gesetzlichen Rahmen für die Unterstützung von Eltern und Sorgeberechtigten. Im Fokus steht die Entwicklungsförderung von Kindern und Jugendlichen sowie deren Integration in die Gesellschaft.

Kinderförderungsgesetz: Das Kinderförderungsgesetz (KiföG) bildet den rechtlichen Rahmen für den Ausbau des Kinderbetreuungsangebots für unter Dreijährige und regelt den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Seit dem 1. August 2013 haben alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.

Förderung: Der Bund stellt den Ländern über die Investitionsprogramme 2008-2013 und 2013-2014 Finanzhilfen für den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren sowie für die Betriebskosten zur Verfügung. Obwohl die Kinderbetreuung und ihre Finanzierung eine verfassungsrechtliche Aufgabe von Ländern und Kommunen ist, unterstützt der Bund bis 2014 mit fast 5,4 Mrd. Euro den Bau und Betrieb neuer Betreuungsplätze. Ab 2015 trägt der Bund für den dauerhaften Betrieb der neu geschaffenen Plätze in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege jährlich 845 Mio. Euro bei.

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes: Das Elterngeld ist eine wichtige Unterstützung für Familien nach der Geburt eines Kindes. Diese Leistung erhalten Eltern, die sich in den ersten 14 Lebensmonaten ihres Kindes vorrangig selbst um dessen Betreuung kümmern möchten und deshalb nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten. Die Regelungen zur Berechnung des Elterngeldes für Geburten bis zum 31. Dezember 2012 finden sich im "Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (gültig für Geburten bis zum 31.12.2012)". Zuständig für die Ausführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sind die von den Landesregierungen bestimmten Stellen

Für viele Unternehmen ist es immer noch nicht selbstverständlich, dass sie familienbewusste Personalpolitik betreiben. Und auch innerhalb eines Unternehmens können mitunter kritische Stimmen aufkommen.

Deshalb ist es umso wichtiger, dass das Projekt klar und deutlich von den Führungspersönlichkeiten – und zwar bei allen beteiligten Partnern - unterstützt wird. Schwierigkeiten, die im Laufe eines Projektes auftreten können, werden dann leichter gemeistert.

Sammeln Sie also alle guten Gründe für die Kooperation und überzeugen Sie die wichtigen Entscheider.

Es ist wichtig, die Vorteile ihres Projektes klar zu benennen und zu kommunizieren. Dies ist eine Grundlage für den erfolgreichen Verlauf einer Kooperation. Wenn alle Beteiligten wissen, warum es wichtig ist, gemeinsam zu arbeiten, werden sie mit mehr Eifer und Überzeugung am Erfolg des Projektes arbeiten.

  • Finanzielle Vorteile – Durch eine Kooperation verteilt sich der Aufwand eines Projekts auf mehrere Schultern.
  • Attraktivität als Arbeitgeber – Projekte für eine bessere Vereinbarkeit können sich positiv auf das Finden und Binden von Fachkräften auswirken.- Mitarbeiterzufriedenheit
  • Die Motivation und Identifikation der Beschäftigten mit dem Unternehmen steigen.- Reintegration
  • Der Einstieg für Berufsrückkehrerinnen und -rückkehrer wird erleichtert. - Imagegewinn und Marketing
  • Die positive Presseberichterstattung strahlt auf das ganze Unternehmen aus und macht Sie eventuell zum Vorbild für andere.
  • Investition in den Standort – Durch das Engagement in Projekten mit Partnern aus der Region wird das Umfeld des Unternehmens gestärkt.
  • Lernzuwachs – Die Kooperation mit anderen Unternehmen ermöglicht ein gegenseitiges Lernen voneinander.
  • Sensibilisierung – Die Auseinandersetzung mit dem Thema Vereinbarkeit schärft den Blick der Führungsebenen für eine moderne Personalpolitik.
  • Netzwerk – Kurze Wege in die kommunale Verwaltung sind über das Thema Vereinbarkeit hinaus wertvoll und nützlich.

Es ist wichtig, die Vorteile ihres Projektes klar zu benennen und zu kommunizieren. Dies ist eine Grundlage für den erfolgreichen Verlauf einer Kooperation. Wenn alle Beteiligten wissen, warum es wichtig ist, gemeinsam zu arbeiten, werden sie mit mehr Eifer und Überzeugung am Erfolg des Projektes arbeiten.

  • Standortfaktor – Die Kommune wird attraktiver für ansässige Familien und Unternehmen und zieht gleichzeitig neue Bürgerinnen und Bürger sowie Fachkräfte an.- Wissensmanagement
  • Austausch und Kontakt mit den beteiligten Akteuren und ortsansässigen Unternehmen verbessern sich.
  • Qualität – Es werden in Gemeinschaftsprojekten bedarfsorientierte und pädagogisch hochwertige Lösungen entwickelt.
  • Ausbauziel – Das Betreuungsangebot der Kommunen wird erweitert.
  • Innovation – Das Betreuungsangebot wird zum Aushängeschild für die Kommune.

Je nach Größe und Komplexität des Projekts kann es Sinn machen, eine schriftliche Vereinbarung zwischen den beteiligten Partnern zu fixieren. Vielleicht kommen die Projektpartner auch zu dem Ergebnis, dass sie kein „offizielles Papier“ benötigen.

Zu welcher Entscheidung man auch gelangt. Es ist unumgänglich, sich über die Punkte, die eine Kooperationsvereinbarung ausmachen, gründlich zu verständigen.

Folgende Fragen sind hierfür zu beantworten:

  • Wie ist das Ziel des Projekts zu definieren?
  • Wie profitieren alle Beteiligten?
  • Welche Meilensteine sollen auf dem Weg zum Ziel erreicht werden?
  • Wie ist die Arbeitsteilung im Projekt zwischen den beteiligten Organisationen?
  • Wer kümmert sich um was?
  • Welche Personen aus den Organisationen wirken mit und was sind ihre Kompetenzen?
  • Wie soll die Zusammenarbeit organisiert werden?
  • Wie werden in der Kooperation Entscheidungen getroffen?
  • Welche Ressourcen sind nötig und wie und in welchem Umfang werden sie von den Kooperationspartnern in das Projekt eingebracht?
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