Eine Betriebskita wird von Unternehmen selbst betrieben oder durch einen anderen Träger - öffentliche oder freie Jugendhilfe, privat-gewerbliche Träger. In diesen reserviert das Unternehmen Belegplätze für die Kinder der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Damit die Einrichtung öffentliche Förderung erhält, müssen auch Kita-Plätze für Eltern außerhalb des Unternehmens zur Verfügung stehen.