Reichstag bunt dargestellt

Beste Sieger im Wahlkreis

Union und SPD wollen die Wahlsystemreform der Ampelkoalition korrigieren, damit wieder alle Wahlkreise einen direkt gewählten Abgeordneten haben. Dreht sich das Reformkarussell weiter oder wird eine nachhaltige Lösung gefunden?

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Prof. Dr. Robert Vehrkamp
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In ihrem Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ hat sich die schwarz-rote Bundesregierung zahlreiche Reformen vorgenommen. Dazu zählt auch eine erneute Änderung des Bundestagswahlrechts. Eine Kommission soll die Wahlsystemreform der Ampelkoalition von 2023 evaluieren und laut Koalitionsvertrag noch „im Jahr 2025 Vorschläge unterbreiten, wie jeder Bewerber mit Erststimmenmehrheit in den Bundestag einziehen kann und der Bundestag unter Beachtung des Zweitstimmenergebnis-ses grundsätzlich bei der aktuellen Größe verbleiben kann“. 

Doch welche „Erststimmenmehrheit“ ist gemeint – die zweitstimmengedeckte des geltenden Ampelwahlrechts oder die einfache des alten Wahlrechts ohne Zweitstimmen-deckung? Heißt „Beachtung des Zweitstimmenergebnisses“, dass Proporzverzerrungen durch unausgeglichene Überhangmandate ausgeschlossen bleiben, oder sind Ausnahmen wieder denkbar? Und wie kategorisch ist die „grundsätzliche“ Einhaltung der aktuellen Bundestagsgröße gemeint? Schon diese wenigen Fragen zeigen, dass es sich bei den Formulierungen im Koalitionsvertrag um ungenaue Formelkompromisse handelt. Die Koalition verfügt offensichtlich über keine gemeinsame Position, ob und wie das Wahlrecht erneut reformiert werden soll. Diese Uneinigkeit mag auch erklären, warum die Passagen des Koalitionsvertrages zum Wahlrecht – dem institutionellen Kern der repräsentativen Demokratie – weder im Abschnitt zur „Stärkung der repräsentativen Demokratie“ noch unter „demokratische Resilienz“ platziert wurden, sondern im Anhang unter „Kooperation der Fraktionen“.

Mehr dazu finden Sie im neuen EINWURF "Beste Sieger im Wahlkreis", den Sie hier herunterladen können:

Policy Brief EINWURF 08/2025