Politiker im Deutschen Bundestag

Aktiv werden gegen Kinderarmut

In Deutschland wachsen aktuell mehr als 2 Millionen Kinder und Jugendliche in Armut auf. Mindestens jedes fünfte Kind erfährt damit, dass Familienalltag in einer prekären Lebenslage mit materieller Unterversorgung, einem Mangel an kultureller und sozialer Teilhabe, Verzicht und ständigem Nein-Sagen verbunden ist. Diese Armutserfahrungen können für die betroffenen Kinder und Jugendlichen nachweislich in nahezu allen Lebensbereichen negative Folgen haben.

Foto Antje Funcke
Antje Funcke
Senior Expert Familie und Bildung
Foto Sarah Menne
Sarah Menne
Senior Project Manager

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Wie kann aber Politik Kinderarmut wirksam bekämpfen? Mit dieser Frage hat sich der Familienausschuss des Deutschen Bundestages am 20. März 2017 beschäftigt. Das Projekt „Familie und Bildung: Politik vom Kind aus denken“ verfasste dazu eine Stellungnahme und erläuterte in der Anhörung mögliche Reformvorschläge.

Kurzfristig sind Maßnahmen für Familienformen mit hohem Armutsrisiko sinnvoll

Um den Anteil von Kindern und Familien in Armut möglichst schnell zu verringern, sind kurzfristige Maßnahmen sinnvoll, die sich vor allem auf die Familienformen konzentrieren, die besonders von Armut betroffen sind. Dazu gehören Kinder in alleinerziehenden Familien. Die Hälfte der Kinder im SGB-II-Bezug wächst in dieser Familienform auf. Aber auch für Kinder, die mit zwei und mehr Geschwistern zusammen leben, ist das Armutsrisiko besonders hoch.

Langfristig muss ein neues System zur Existenzsicherung von Kindern kommen

Mittel- und langfristig sollte aber ein komplett neuer Ansatz zur Existenzsicherung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland verfolgt werden, der ihre Interessen, Rechte und tatsächlichen Bedarfe in den Mittelpunkt rückt. Gemeinsam mit einem wissenschaftlichen Expertenbeirat wird im Projekt ein Konzept erarbeitet, das allen Kindern und Jugendlichen die Chance auf umfassende Teilhabe ermöglicht. Das Konzept umfasst drei zentrale Bausteine:

Erstens ist ein neues Instrument zur regelmäßigen  Bedarfserhebung von Kindern und Jugendlichen notwendig. Diese ist Grundlage zur Bestimmung altersgerechter Bedarfe. Zugleich ermöglicht sie die aktive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.

Zweitens ist eine neue steuerfinanzierte Leistung für Kinder und Jugendliche sinnvoll, die deren finanzielle Bedarfe absichert. Sie ersetzt die bisherigen SGB-II-Regelleistungen, das Kindergeld, den Kinderzuschlag und auch die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets. Mit steigendem Einkommen der Eltern wird die neue Leistung abgeschmolzen, so dass gezielt Kinder aus Familien im unteren Einkommensbereich unterstützt werden.

Drittens sollte eine einheitliche Behörde für Kinder, Jugendliche und Familien mit dezentralen Anlaufstellen geschaffen werden. So werden niedrigschwellige Zugänge ermöglicht. Kinder und Familien brauchen Rat, Unterstützung und Hilfe aus einer Hand sowie kontinuierliche, erreichbare Ansprechpartner. Leistungen und Angebote müssen transparent sein und ohne bürokratischen Aufwand in Anspruch genommen werden können. Zudem können über die Behörde Zugänge zu vielfältigen, qualitativ guten und bedarfsgerechten Bildungsinstitutionen und Unterstützungsangeboten eröffnet werden.