In seinen Handlungsempfehlungen schlägt der SVR vor, ein neues Verfahren für die EU-Flüchtlingspolitik zu prüfen: Danach ist der Staat der Ersteinreise – wie im Dublin-Abkommen festgehalten – weiterhin für die Aufnahme, das Asylverfahren und die Rückführung von nicht anerkannten Flüchtlingen zuständig. Flüchtlinge sollen jedoch künftig nach der Anerkennung ihres Asylantrags in ein EU-Land ihrer Wahl weiterwandern können, insbesondere zum Zweck der Arbeitsuche. Der Vorteil einer solchen Reform für die Mitgliedsländer: Die Ersteinreisestaaten erhalten finanzielle und logistische Unterstützung für die Aufnahme der Flüchtlinge sowie die Perspektive, dass sie nicht mehr allein für alle anerkannten Flüchtlinge zuständig bleiben. Im Gegenzug müssen die nordeuropäischen Staaten nicht länger eine große Zahl von Asylverfahren von Flüchtlingen bearbeiten, die entgegen der Regeln im Erstaufnahmeland nicht registriert wurden.
Für Deutschland empfiehlt der SVR eine moderne, aktive Einbürgerungspolitik: Aus Einwanderern sollten Bürger mit allen Rechten und Pflichten werden können, insbesondere mit dem Wahlrecht. Darüber hinaus sollte Deutschland besonders gut integrierten Einwanderern eine "Turbo-Einbürgerung" ermöglichen. Drittens müsse es sich auch für ein modernes Staatsbürgerschaftskonzept stark machen, das der Wirklichkeit einer Migrationsgesellschaft gerecht wird.
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Über den Sachverständigenrat
Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration geht auf eine Initiative der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung zurück. Ihr gehören sieben Stiftungen an. Neben der Stiftung Mercator und der VolkswagenStiftung sind dies: Bertelsmann Stiftung, Freudenberg Stiftung, Robert Bosch Stiftung, Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft und Vodafone Stiftung Deutschland. Der Sachverständigenrat ist ein unabhängiges und gemeinnütziges Beobachtungs-, Bewertungs- und Beratungsgremium, das zu integrations- und migrationspolitischen Themen Stellung bezieht und handlungsorientierte Politikberatung anbietet. Die Ergebnisse seiner Arbeit werden in einem Jahresgutachten veröffentlicht.
Dem SVR gehören neun Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen und Forschungsrichtungen an: Prof. Dr. Christine Langenfeld (Vorsitzende), Prof. Dr. Ludger Pries (Stellvertretender Vorsitzender) sowie Prof. Dr. Gianni D'Amato, Prof. Dr. Thomas K. Bauer, Prof. Dr. Wilfried Bos, Prof. Dr. Claudia Diehl (ab 2015), Prof. Dr. Heinz Faßmann, Prof. Dr. Christian Joppke (ab 2015), Prof. Dr. Yasemin Karakaşoğlu (bis 2015), Prof. Dr. Ursula Neumann (bis 2015) und Prof. Dr. Haci Halil Uslucan.