Die neue Regierung hat es sich zum Ziel gesetzt, gleiche Teilhabechancen für alle zu schaffen, die hierzulande leben, und Fachkräften die Einwanderung zu erleichtern. Ihr Anliegen, Einwanderung und Integration stärker zu steuern, ist nachvollziehbar. Schließlich diskutiert die Gesellschaft gerade wieder darüber, ob neue Gesetze sinnvoll sind – insbesondere vor dem Hintergrund, dass in den letzten Jahren eine erhebliche Zahl Flüchtlinge nach Deutschland gekommen ist. Welche Möglichkeiten bestehen, um Migration gesetzlich zu steuern und die gesellschaftliche Teilhabe aller zu fördern? Das SVR-Jahresgutachten spricht politische Empfehlungen aus, wie die Regierung die Ziele, die sie sich gesteckt hat, erreichen könnte.
Wie lässt sich Migration gesetzlich besser steuern und Integration fördern?
Welche Chancen bieten Einwanderungs- und Integrationsgesetze? Und wo stoßen sie an ihre Grenzen? Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) schlägt vor, im Rahmen eines Einwanderungsgesetzbuchs vor allem beruflich qualifizierten Fachkräften die Zuwanderung zu erleichtern.
SVR empfiehlt ein Einwanderungsgesetzbuch
Ein Einwanderungsgesetzbuch könnte die bestehenden Regelungen zur Zuwanderung zusammenfassen und vereinfachen. Es signalisiert zudem, dass Deutschland sich als Einwanderungsland versteht. Dabei sollte das bestehende Recht an einer entscheidenden Stelle verändert werden: Die Zuwanderungsmöglichkeiten für beruflich qualifizierte Fachkräfte sollten mit Blick auf den steigenden Fachkräftebedarf ausgebaut werden.
Im Bereich der Fachkräfte mit einem Studienabschluss ist die Zuwanderung bereits locker geregelt: Das deutsche Recht bietet sowohl ihnen als auch Studieninteressierten viele Perspektiven, weshalb hier laut des Gutachtens Veränderungen nicht nötig sind.
Weniger Barrieren: Ausländische Abschlüsse sollten leichter anerkannt werden
Anders sieht es bei den beruflich qualifizierten Fachkräften ohne einen akademischen Abschluss aus. Thomas Bauer, der Vorsitzende des SVR, erläutert: „Grundsätzlich müssen im Ausland erworbene Qualifikationen als gleichwertig zu deutschen Standards anerkannt werden, bevor jemand aus einem Land außerhalb der EU einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit erhält. Im akademischen Bereich ist das vergleichsweise problemlos möglich. Für beruflich qualifizierte Fachkräfte wie Altenpfleger oder Mechatronikerinnen ist es dagegen schwieriger.“ Dieser Gleichwertigkeitsnachweis stelle für viele eine zunächst kaum zu überwindende Barriere dar, denn die in Deutschland etablierten Ausbildungsstrukturen seien im Ausland kaum verbreitet, so Bauer.
Er schlage daher ein Pilotprojekt vor, das es ermöglicht, durch bestimmte Voraussetzungen eben diesen Nachweis zu ersetzen – zum Beispiel, wenn eine Person bereits gut deutsch spricht oder einen Beruf ausübt, in dem Fachkräfte gesucht werden. Möglich wäre auch eine Ausbildungspartnerschaft mit anderen Ländern, sodass dort vergleichbare Strukturen wie im deutschen dualen Ausbildungssystem entstehen.
Gutes Bildungssystem statt Integrationsgesetze
Zwar kann der Staat Integration nur bedingt steuern – aber er kann den Rahmen dafür schaffen, dass sie gelingt.
Gleichzeitig ergänzt er, dass einige Sonderprogramme unerlässlich sind – beispielsweise Integrationskurse, die neu Zugewanderten helfen, das Leben in Deutschland zu verstehen und die Sprache zu erlernen.
Einwanderungs- und Integrationsgesetze haben – auch jenseits ihrer konkreten Steuerungswirkung – Signalfunktion nach innen wie nach außen, so das Fazit des Gutachtens. Bauer betont: "Wenn auf der Bundesebene ein Einwanderungsgesetz verabschiedet wird, kann das innerhalb der Gesellschaft einen Prozess der Reflexion und Selbstvergewisserung in Gang setzen."
Das komplette SVR-Jahresgutachten finden Sie rechts unter den Weblinks (in mobiler Ansicht unter dem Text).
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