Blick von einem Gang in den Plenarsaal des EU-Parlaments in Straßbourg. Das Parlament ist voll besetzt; im Bildvordergrund sitzen zwei Parlamentarier und eine Parlamentsmitarbeiterin läuft durchs Bild.

Rechtsstaat in Polen und Ungarn unter Beschuss: "Unsere Grundwerte werden angegriffen"

Seit geraumer Zeit verletzen Ungarn und Polen die rechtsstaatlichen Prinzipien der EU und missachten die Recht­sprechung des Europäischen Gerichtshofs. Viviane Reding, ehemalige Vizepräsidentin der EU-Kommission und Mitglied unseres Kuratoriums, erklärt, wie die Europäische Union damit umgehen sollte.

Frau Reding, wie nehmen Sie die Entwicklungen in Ungarn, Polen, aber auch Rumänien wahr, wo zunehmend die Unabhängigkeit der Justiz verloren zu gehen scheint, die Pressefreiheit systematisch einge­schränkt wird und zivilgesellschaftliche Organisationen unter Druck geraten?

Viviane Reding: Gerichte wurden lahmgelegt, die öffentliche und private Presse wurde mundtot gemacht, Flüchtlingen wurde die Solidarität verwei­gert, NGOs wurden diskreditiert und als "aus­ländische Agenten" gebrandmarkt, Universitä­ten wurden zum Schweigen gebracht und Brüssel wurde dämonisiert. Der nicht enden wollende Strom von Berichten aus Polen und Ungarn lässt keinen Raum für Illusionen: Un­sere Grundwerte werden angegriffen.

Das ist keine Nebensache, sondern ein dring­licher Anlass zur Sorge für alle Europäerinnen und Europäer. Es ist ganz einfach eine Frage der Glaubwürdigkeit. Die EU kann nicht die Werte der Solidarität, der Men­schenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit weltweit – beispielsweise in der Türkei – anpreisen, während sie selbst nicht dazu in der Lage ist, diese Werte zu Hause durchzusetzen. Diese Werte sind un­ser Kompass, sie leiten unser gemeinsames Handeln. Mitgliedstaaten, die diese Werte systematisch missachten, zerstören diesen Kompass. Sie drohen, unsere Union ihrer Seele zu berauben und sie aus den Fugen geraten zu lassen – sie zu einer leichten Beute für die Geier zu machen, die bestrebt sind, eines der bedeutendsten politischen Konstrukte aller Zeiten zu Fall zu bringen. Ohne den Kompass unserer Werte ist Europa richtungslos. Ohne das Gerüst unserer Werte wird sich das Gefüge unserer Einheit auflö­sen. Nichts weniger als unsere gemeinsame Zukunft steht auf dem Spiel. Und wir sollten handeln – klar und entschieden.

Welche Möglichkeiten hat die EU über­haupt, Mitgliedsstaaten wie Ungarn oder Polen zur Einhaltung rechtsstaatlicher Normen und demokratischer Grundfrei­heiten zu bewegen, denen sich diese Länder bei ihrem EU-Beitritt verpflichtet haben?

Als ehemalige EU-Kommissarin für Justiz und Grundrechte habe ich persönlich erlebt, wie schwer und mühsam es ist, einen Mitglied­staat für eine Verletzung der Grundwerte, zu denen er sich durch seinen EU-Beitritt be­kannt hat, zur Rechenschaft zu ziehen. Selbst wenn die verfassungsrechtliche Ge­waltenkontrolle demontiert wird, ist es schwierig, die Institutionen wieder zurück auf den richtigen Weg zu führen. Als Hüterin der Verträge kann die Kommission rechtliche Maßnahmen ergreifen (das sogenannte Ver­tragsverletzungsverfahren), wenn ein Staat seinen in den Verträgen festgehaltenen Ver­pflichtungen nicht nachkommt. Aber Prob­leme der Rechtsstaatlichkeit entstehen meist im Bereich des nationalen Rechts.

Selbst die Grundrechtecharta – seit dem Ver­trag von Lissabon ebenso rechtlich bindend wie die EU-Verträge – enthält eine praktische Gesetzeslücke: Die Mitgliedstaaten können nur dann für Verstöße gegen die Charta zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie Europäisches Recht anwenden (der berüch­tigte Artikel 51). Damit bleibt uns nur "die nukleare Option" des Sanktionsmechanis­mus in Artikel 7, dessen Anwendung auf­grund des Einstimmigkeitserfordernisses im Europäischen Rat politisch hypothetisch bleibt.

Wenn ein Fall vor den Europäischen Ge­richtshof gebracht wird, sind die Richter oft Verbündete bei der Verteidigung unserer Werte. In einem vor kurzem ergangenen Grundsatzurteil hat der Europäische Ge­richtshof die Klagen der ungarischen und der slowakischen Regierung (denen sich später die polnische Regierung anschloss) gegen die Entscheidung des Europäischen Rats von 2015 zur Einführung eines Notfallmechanis­mus für die Umverteilung von Flüchtlingen insgesamt zurückgewiesen. Diese Umvertei­lung, die als Reaktion auf den massiven Zu­strom von Flüchtlingen an den Küsten Griechenlands und Italiens gemeinsam be­schlossen wurde, war eine dringend notwen­dige Aktion angesichts eines beispiellosen humanitären Dramas. Dennoch hatten die ungarische und die polnische Regierung An­fang September nicht einen einzigen umzu­siedelnden Flüchtling aufgenommen. Dies brachte die EU-Kommission nach wiederholten Appellen an die Solidarität dazu, ein Vertragsverletzungsverfahren ge­gen die Länder einzuleiten, die ihre gemein­sam vereinbarten Pflichten nicht erfüllt ha­ben. Das Urteil des Gerichtshofs war glas­klar: Der Umverteilungsmechanismus ist rechtens. Solidarität ist keine Einbahnstraße! In unserer Wertegemeinschaft müssen wir von jedem Mitgliedstaat erwarten, dass er seine Verantwortung wahrnimmt und ge­meinsam getroffene Entscheidungen umsetzt.

Gegen Polen wurde ein Rechtsstaatsver­fahren, an dessen Ausarbeitung Sie maßgeblich beteiligt waren, eingeleitet, ohne dass das Land bisher eingelenkt hätte. Nimmt Polen die Euro­päische Kommission überhaupt noch ernst?

Da ich erlebt hatte, wie schwierig es für die Kommission war, wirksam gegen unwillige Mitgliedstaaten vorzugehen, überließ ich ihr 2014 ein "Ab­schiedsgeschenk": den "EU-Rahmen zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips". Zwi­schen dem (weichen) Hammer des politi­schen Drucks und dem Amboss von Artikel 7 war ein drittes Instrument notwendig: eine strukturierte Form des Austauschs zwischen dem widerspenstigen Mitgliedstaat und der Kommission. Der Dialog bleibt die europäi­sche Art und Weise des Handelns. Dieser Di­alogmechanismus wurde bisher erst einmal aktiviert: Anfang 2016 gegen die polnische Regierung. Er ist ein entscheidendes Werk­zeug der Kommission, um den externen Druck auf die polnische Regierung aufrecht zu erhalten, zusätzlich und unterstützend zu dem internen Druck aus der polnischen Zivilgesellschaft. Der Dialog musste seinen Lauf nehmen. Es ist enorm wichtig, der polnischen Regierung alle Möglichkeiten zur Änderung ihres Verhaltens zu geben: Wir wollten den starken, pro-europäischen und demokrati­schen Partner, der Polen einst war, zurück am Verhandlungstisch haben.

Aber der Rechtsstaatlichkeitsrahmen war nie für den Umgang mit Mitgliedstaaten gedacht, die anscheinend beschlossen haben, vom Weg der europäischen Werte abzuweichen und keineswegs beabsichtigten, die Grundre­geln der Unabhängigkeit der Justiz und der Pressefreiheit anzuwenden. Man kann ein Pferd zum Wasser führen ... aber man kann es nicht zum Trinken zwingen. Nach einein­halb Jahren Pendeldiplomatie zwischen Warschau und der Kommission – und noch viel länger im Fall von Budapest! – müssen wir uns fragen: Was soll man mit einem Mitglied­staat tun, der die verfassungsrechtliche Grundlage seiner Demokratie zerstört? Ge­nau deshalb brauchen die europäischen In­stitutionen neue Werkzeuge, um diese Her­ausforderungen überzeugend bewältigen zu können.

Und was müsste nun geschehen? Ist die Einleitung eines Verfahrens gegen Polen nach Art. 7 wegen schwerwiegender und anhaltender Verletzung der Grundwerte der EU (Art. 2) nicht inzwischen zwingend geboten? Und was passiert, wenn Ungarn – wie schon angekündigt – nicht für die Einleitung von Sanktionen gegen Polen stimmt?

Die Kommission hat als erstes entschieden, gezielte Vertragsverletzungsverfahren voran­zutreiben. So wurde vor kurzem die zweite Phase des Verfahrens in Bezug auf das pol­nische Gesetz zur Neuorganisation der Ge­richte eingeleitet. Aber als weiterer Schritt ist die Abschaffung von Artikel 51 der Charta entscheidend. Sie würde aus unserer Charta eine echte "Europäische Grundrechtecharta" machen, die auch geltend gemacht werden könnte, wenn die Mitgliedstaaten nicht aus­schließlich Europäisches Recht anwenden. Dies würde den Unionsbür­gern einen einheitlicheren Schutz ihrer Grundrechte verschaffen. Das Europäische Parlament hat sich in seinem Bericht über die Zukunft der EU für diesen Ansatz ausgespro­chen. Im gleichen Bericht schlägt das Parla­ment vor, der Kommission die Einleitung von "systemischen Vertragsverletzungsverfah­ren" zu gestatten, in denen sie eine Reihe spezifischer Vertragsverletzungsverfahren bündelt, die zusammen ein Muster erkennen lassen, das eine schwerwiegende Bedro­hung der Rechtsstaatlichkeit darstellt. Auf diese Weise könnten der Gerichtshof und die Kommission wirksamer und schneller vorge­hen, um Rückfälle zu stoppen.

Ein anderes Werkzeug im Arsenal der Kom­mission sollte die Möglichkeit sein, EU-Mittel für Mitgliedstaaten auszusetzen, die sich im­mer wieder über unsere gemeinsamen Werte hinwegsetzen. Kein Geplänkel, sondern die klare Anwendung der Konditionalitätsklau­seln, die bereits in unseren internationalen Handelsabkommen mit Drittstaaten festge­schrieben sind.

Wenn wir nicht unsere Werte verteidigen, wer soll es dann tun? Wenn Europa seine Rolle und Stabilitätsanker in der Welt weiterhin er­füllen soll, wenn Europa weiterhin für die gute Sache kämpfen und Bote und Vorkämpfer nachhaltiger Veränderungen sein soll, benö­tigen wir Glaubwürdigkeit und Schlagkraft auf der internationalen Bühne und es darf nicht der Eindruck entstehen, dass wir mit zweier­lei Maß messen. Zu viel hängt davon ab.

Die Luxemburgerin Viviane Reding war Vize-Präsidentin der EU-Kommission und EU-Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft. Aktuell ist sie Mitglied des Europäischen Parlaments und Mitglied des Kuratoriums der Bertelsmann Stiftung.

Das Interview führte unsere Europa-Expertin Stefani Weiss.