Wie fair geht es bei der Verteilung von Flüchtlingen in den Europäischen Ländern zu? Und wie macht sich Deutschland bei der Integration der zahlreichen Asylbewerber? Wo müssen sowohl Europa als auch die Bundesrepublik noch nachjustieren? Beiden Themen widmet sich das aktuelle Jahresgutachten, das der SVR am Dienstag in Berlin vorstellte. Dabei blickt er nicht nur auf die Defizite der Flüchtlingspolitik, sondern auch auf die Chancen, die sich aus der Krise ergeben – für Europa und für Deutschland.
EU muss in der Asylpolitik mit einer Stimme sprechen
Ob Flüchtlinge auf die EU-Länder verteilen, sichere Herkunftsstaaten bestimmen oder Abschiebungen regeln – die EU muss eine einheitliche Flüchtlingspolitik verfolgen. Das fordert der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) in seinem Jahresgutachten.
Im Sinne eines "Mehr an Europa" fordert der SVR, dass die EU eine einheitliche Asylpolitik verfolgt. Die Mitgliedsstaaten sollen die vereinbarten EU-Regeln zur Flüchtlingsaufnahme einheitlich anwenden. Darüber hinaus spricht sich der SVR für eine gemeinsame Liste sicherer Herkunftsländer aus.
Und auch wenn es um Rückführungen und Abschiebungen geht, sollte die EU mit einer Stimme sprechen. So kann sie bei Verhandlungen mit den Herkunftsländern bessere Lösungen erzielen als jeder Mitgliedstaat allein. Solche Maßnahmen würden die Rolle der EU stärken und dazu beitragen, dass Asylbewerber in den Mitgliedstaaten gleich behandelt werden.
SVR fordert, die Dublin-Regel zu behalten, aber zu ergänzen
Als Rezept zur Lösung der derzeitigen Krise der EU-Flüchtlingspolitik reicht aber ein bloßes "mehr Europa" nicht aus. Die europäische Politik muss sich ändern. Im Bereich von Flucht und Asyl brauchen wir ein "anderes Europa" mit neuen Ideen, die eine flexiblere Zusammenarbeit ermöglichen. Dies gilt vor allem für die Achillesferse der EU-Asylpolitik – die Frage, wie Flüchtlinge auf die EU-Länder verteilt werden.
Der SVR spricht sich dafür aus, die Dublin-Regel beizubehalten, wonach der Staat der Ersteinreise grundsätzlich für das Asylverfahren zuständig ist. Doch die Staaten an den EU-Außengrenzen, die wegen ihrer geografischen Lage besonders gefordert sind, dürfen mit dieser Arbeit nicht alleine bleiben. Deswegen sollte die EU diese Dublin-Regel ergänzen, um die Verantwortung zu verteilen. Der SVR schlägt dafür konkrete Maßnahmen vor: Anerkannte Flüchtlinge hätten dabei unter bestimmten Bedingungen mehr Rechte, innerhalb der EU umzuziehen, zum Beispiel wenn sie in einem anderen EU-Land einen Arbeitsplatz finden. Alle Vorschläge des SVR zur Dublin-Regel finden Sie zusammengefasst hier in der Pressemitteilung.
Flüchtlinge in Deutschland und Europa
Deutschland soll Flüchtlinge in bestehende Strukturen integrieren – und keine neuen schaffen
Der zweite Teil des SVR-Jahresgutachtens widmet sich der Frage, wie Integration von Flüchtlingen in Deutschland gelingt. Einen genauen Blick wirft es dabei auf die Bereiche Wohnen, Bildung, Arbeitsmarktintegration und Wertevermittlung. Der SVR empfiehlt, keine Sonderprogramme für die Integration von Flüchtlingen zu schaffen, sondern sie in bestehende Strukturen einzubinden. "Das bedeutet, dass Schüler so bald wie möglich in regulären Schulklassen unterrichtet werden sollten; ebenso sollten für die Berufsausbildung, die Nachqualifizierung und die Arbeitsmarktintegration die bewährten Instrumente der Arbeitsmarktpolitik genutzt werden," sagt Thomas Bauer.
Das komplette SVR-Jahresgutachten finden Sie rechts unter den Weblinks (in mobiler Ansicht unter dem Text).
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