Das Jahr 2015 war geprägt durch eine historisch hohe Flüchtlingszuwanderung nach Europa. In Deutschland wurden 1,1 Millionen schutzsuchende Menschen registriert. Auch 2016 reisen weiterhin Flüchtlinge in die Bundesrepublik ein. Ungefähr 50 Prozent von ihnen werden ein Bleiberecht erhalten. Die Integration dieser Menschen in Gesellschaft und Arbeitsmarkt ist entscheidend für das Gelingen der deutschen Flüchtlingspolitik und den sozialen Zusammenhalt.
Die Studie von Jutta Aumüller (Institut für Demokratische Entwicklung und Soziale Integration – DESI) untersucht die bestehenden Praxisansätze zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und gibt Anregungen zur Weiterentwicklung. Die existierenden Maßnahmen haben zum Ziel, Flüchtlinge so schnell wie möglich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Entscheidend ist dabei, dass einerseits die Arbeitsmarktakteure befähigt werden, mit den Bedürfnissen der Schutzsuchenden angemessen umzugehen und dass andererseits effiziente Vernetzungsstrukturen aufgebaut werden, um die Flüchtlinge in den Regelbetrieb der Arbeitsmarktförderung einzubinden.
Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen muss zu einem integrierten Gesamtprozess ausgestaltet werden
Die Studienautorin zeigt auf, wie die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen idealtypisch zu einem integrierten Gesamtprozess ausgestaltet werden kann. Dieser Gesamtprozess umfasst den frühzeitigen Spracherwerb, die Qualifikations- und Kompetenzfeststellung, die Berufsorientierung, den Übergang in Ausbildung und Beruf und die Aufnahme einer Ausbildung oder Erwerbstätigkeit.
Handlungsbedarf besteht insbesondere bei der Anerkennung von Kompetenzen. Bisher fehlen Verfahren mit bundesweit gültiger Aussagekraft. Wir brauchen deshalb ein Anerkennungsverfahren, das im Herkunftsland informell oder non-formal erworbene berufliche Kompetenzen verbindlich feststellt und zertifiziert. Die Autorin fordert begleitend dazu die verstärkte Entwicklung von Teilqualifizierungen, die Teilnehmer schrittweise an eine Berufsqualifikation heranführen.
Handlungsbedarf besteht auch mit Blick darauf, dass Flüchtlinge zwei Rechtskreisen zugeordnet sind. Für Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge gelten die Bestimmungen des SGB III in der Zuständigkeit der Arbeitsagenturen. Für anerkannte Flüchtlinge wiederum gilt das SGB II im Zuständigkeitsbereich der kommunalen Jobcenter. Wenn Asylsuchende einen Schutzstatus erhalten, kommt es somit zu einem Wechsel der Rechtskreise. Begonnene Fördermaßnahmen müssen im ungünstigsten Fall abgebrochen werden und auch der Datentransfer zwischen Arbeitsagenturen und Jobcentern gestaltet sich schwierig. Es braucht daher eine zentrale Anlaufstelle, die den Rechtskreiswechsel möglichst weich gestaltet.