Ultraschall-Untersuchung bei einer schwangeren Frau.

Zu viele Untersuchungen in der Schwangerschaft

Nahezu alle schwangeren Frauen erhalten mehr Untersuchungen als die Mutterschaftsrichtlinien vorsehen. Ob Risikoschwangerschaft oder völlig unauffälliger Schwangerschaftsverlauf: Werdende Mütter erfahren stets die nahezu gleiche Behandlung. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung der Bertelsmann Stiftung.

Befragt wurden 1.293 Mütter, die im vergangenen Jahr ihr Baby zur Welt gebracht haben. Weil viele der von den Ärzten angebotenen oder von den Schwangeren gewünschten Leistungen nicht routinemäßig vorgesehen sind, mussten 80 Prozent der werdenden Mütter Zuzahlungen leisten. "Mehr ist nicht zwingend besser. Es gibt eine klare Überversorgung während der Schwangerschaft", so Uwe Schwenk, Gesundheitsexperte der Bertelsmann Stiftung.

Fast alle Schwangeren wurden abweichend von den offiziellen Richtlinien behandelt. Bei der Kardiotokographie (CTG), die Herztöne des Kindes und Wehen der Mutter erfasst, und bei der Ultraschall-Untersuchung wurden Risikoschwangerschaften genauso versorgt wie Frauen mit einem unauffälligen Schwangerschaftsverlauf. "Die Ausnahme Risikoschwangerschaft ist inzwischen zur Regel geworden", sagte Schwenk.

Jede zweite Frau gab an, von ihrem Arzt "sehr gut" beraten worden zu sein. Weitere 30 Prozent antworteten mit "gut". Allerdings bedeutet dies auch, dass sich durchschnittlich nur die Hälfte der Befragten über die Aussagekraft beziehungsweise die Wirkungsweise einer Maßnahme sehr gut aufgeklärt fühlte. 95 Prozent der Frauen glauben, dass ein CTG zu den Routinemaßnahmen in der Schwangerschaft gehört – dabei ist es als solche in den Mutterschaftsrichtlinien nicht vorgesehen.

Nahezu jede Schwangere bekommt ein CTG, auch wenn die Schwangerschaft unauffällig verläuft. Außerdem erhalten 49 Prozent der Frauen mit normaler Schwangerschaft mehr als fünf Ultraschall-Untersuchungen. Vorgesehen sind lediglich drei. Laut der Studie hatten weder das Alter als Risikofaktor noch das Einkommen oder der Bildungsabschluss der Schwangeren einen Einfluss darauf, ob Zusatzleistungen in Anspruch genommen wurden oder nicht.

"Das Überangebot an Untersuchungen schürt die Angst der Frauen vor der Geburt und möglicherweise auch ihren Wunsch nach einer vermeintlich sicheren Kaiserschnitt-Entbindung."

Prof. Rainhild Schäfers, Hochschule für Gesundheit in Bochum und Mitautorin der Studie

Zusatzinformationen

Die Inhalte der ärztlichen Schwangerenvorsorge sind durch die Mutterschaftsrichtlinien (MSR) geregelt. Dies sind Richtlinien, die der Gemeinsame Bundesausschuss, das oberste Beschluss­g­re­mium der gemein­samen Selbst­ver­wal­tung der Ärzte, Zahn­ärzte, Psycho­the­ra­peuten, Kran­ken­häuser und Kran­ken­kassen in Deut­sch­land, veröffentlicht hat. Neben Beratung, besonderen Blutuntersuchungen, Gewichts-, Urin- und Blutdruckkontrollen, Kontrolle der kindlichen Herztöne und des Gebärmutterwachstums werden dort drei Basis-Ultraschalluntersuchungen aufgeführt, die um die 10., 20. und 30. Schwangerschaftswoche gemacht werden sollen. Die MSR sehen zehn bis zwölf Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft bis zum errechneten Geburtstermin vor, die anfangs im Abstand von vier Wochen, ab der 32. Woche im Abstand von zwei Wochen durchgeführt werden sollen.

Die komplette Studie in Form eines "Newsletters" finden Sie nebenstehend.

Gesundheitsmonitor 2015

Ebenfalls heute erschienen ist unser Gesundheitsmonitor 2015, unter anderem mit folgenden Themen: Online-Medien als Informationsquelle zu Gesundheitsthemen, gesundheitliche Situation von atypisch und prekär Beschäftigten und psychosozialer Stress am Arbeitsplatz. Den aktuellen Gesundheitsmonitor finden Sie ebenfalls nebenstehend.