Bertelsmann Stiftung (Hrsg.)

Christian Calliess

Kein Geld ohne Parlament: ESM, Budgetverantwortung und Bundesverfassungsgericht

Ausgabeart
PDF
Erscheinungstermin
20.01.2012
Auflage
1. Auflage

Preis

kostenlos

Beschreibung

Immer wieder hat das Bundesverfassungsgericht betont, dass „Geschäftsgrundlage“ der Mitgliedschaft Deutschlands in der Währungsunion deren Ausgestaltung als „Stabilitätsgemeinschaft“ ist. Da der Fiskalpakt gerade dazu dient, die im Hinblick auf die Stabilitätskriterien bestehenden Vollzugsdefizite zu beheben, ist schwer vorstellbar, dass das Bundesverfassungsgericht ihn für nicht vereinbar mit dem deutschen Verfassungsrecht hält. Dies gilt um so mehr, als erst der Fiskalpakt die auf vorübergehende Nothilfen unter strengen Auflagen ausgerichtete Funktion des ESM absichert. Im Zuge der Koppelung beider Verträge bekommen nur Mitgliedstaaten, die ihren Haushalt mit dem Ziel der Einhaltung der Stabilitätskriterien sanieren, Nothilfen aus dem ESM. Der Fiskalpakt gewährleistet mit der national einzuführenden Schuldenbremse, dass die Eurostaaten die Einhaltung der europäischen Stabilitätskriterien zu ihrer Sache machen, so dass eine im Vergleich zur derzeitigen Situation verbesserte Aussicht besteht, dass deren Einhaltung nachhaltig gesichert werden kann. Und zumindest in seiner gegenwärtigen Ausgestaltung sollte der auf dem EFSF aufbauende ESM nach den Maßstäben des das Bundesverfassungsgerichts im EFSF-Urteil verfassungsgemäß sein. Solange sich also das Darlehensvolumen in der derzeitigen Größenordnung bewegt und der ESM-Vertrag als nicht auf dynamische Entwicklung angelegter Vertrag im Lichte der Vorgaben des Art. 136 Abs. 3 AEUV ausgelegt wird, gibt es – zumindest aus Perspektive des EFSF-Urteils, das insbesondere die Beteiligung des Bundestages forciert hat – keine Anhaltspunkte, die seine Ratifizierung als verfassungswidrig erscheinen lassen.